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Fünf arbeitsrechtliche Tipps zur EURO 2016

15.06.2016

Wien (OTS) – Zum Start der Europameisterschaft in Frankreich hat das Fussballfieber auch die Redaktion der juristischen Fachzeitschrift „ARD – Aktuelles Recht zum Dienstverhältnis“ bei LexisNexis Österreich erfasst. Redakteurin und Arbeitsrecht-Expertin Mag.a Bettina Sabara von LexisNexis Österreich erklärt, welche Situationen am Arbeitsplatz kritisch werden könnten.

Das Verfolgen eines ganzen Fußballspiels ist ein Verstoß gegen die Dienstpflichten und somit ein klares Foul. „Wer das ganze Spiel live sehen möchte, sollte zuvor unbedingt die Erlaubnis des Vorgesetzten einholen“, rät Juristin Sabara.

Ausnahmen gibt es für Bereitschaftsdienste bzw. wenn die Arbeit nur unwesentlich unterbrochen wird. „Das kurze Abrufen des Spielstandes per Smartphone während der Arbeitszeit wird im Regelfall kein Problem darstellen.“

Ist das Radiohören am Arbeitsplatz erlaubt, dann wird auch zulässig sein, dass ein Fußballmatch im Hintergrund läuft. „Die Arbeit darf natürlich während der Übertragung nicht vernachlässigt und Kunden oder Kollegen dürfen nicht gestört werden“, sagt Expertin Bettina Sabara.

Probleme kann es geben, wenn man im Fußballtrikot zur Arbeit kommt, obwohl eine Kleiderordnung oder Uniformpflicht besteht. „Branchen wie Steuerberateung, Rechtsberatung oder Banken legen Wert auf ein vertrauenswürdiges Erscheinungsbild gegenüber den Kunden. Hier wird ein rot-weiß-rot bemaltes Gesicht unpassend sein“, warnt die Arbeitsrechtsexpertin.

Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin seinen bzw. ihren Arbeitsplatz mit Fanartikeln oder einer Nationalflagge dekorieren will, kommt es auf das Umfeld an. „Solange die Zimmerkollegen keine Einwände haben und der Arbeitsplatz nicht von Kunden betreten wird, ist keine Zustimmung des Vorgesetzten nötig“, sagt Sabara.

Wie man weitere Fallstricke vermeidet und die EURO16 mitverfolgen kann, ohne eine rote Karte vom Chef zu kassieren, lesen Sie in der frei zugänglichen Übersicht der arbeitsrechlichen Fachzeitschrift ARD: http://lexis.at/JOBundEM

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Über den ARD:

Die Zeitschrift ARD (Aktuelles Recht zum Dienstverhältnis, http://ard.lexisnexis.at) bietet seit fast 70 Jahren verlässlich, objektiv und rasch Neuigkeiten aus dem Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht und seit 2014 auch zum Bereich Human Resources. Der ARD wird von LexisNexis Österreich (www.lexisnexis.at) verlegt. Als führender juristischer Fachverlag deckt LexisNexis Österreich mit seiner vielfältigen Produktpalette Bedürfnisse der Rechts-, Steuer und Wirtschaftspraxis ebenso ab wie die der Lehre.

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