Von der juristischen Redaktion von #Lexisnexis werden uA alle oberstgerichtlichen Urteile gesichtet, nach Wichtigkeit gefiltert und für Sie als Rechtsnews zusammengefasst. Der Zugriff auf alle Rechtsnews ist Teil von Lexis 360® oder themenbezogen über die LexisNexis Zeitschriften möglich. Hier eine Auswahl:
Privilegierung ehrenrühriger Äußerungen im Familienkreis
Hier: die Bekl und der Sohn des Kl waren nie verheiratet und leben „bereits seit geraumer Zeit“ getrennt – keine vertrauliche Äußerung der Bekl „im Familienkreis“, weil der Sohn des Kl diesem jedenfalls näher steht als der Bekl (vertretbare Beurteilung der Vorinstanzen)
Bewilligung der Änderung des Vornamens
Erste Rsp. Der Vorname muss im In- oder Ausland üblich oder (weit) verbreitet sein; dies ist ua nicht der Fall bei frei erfundenen Namen ohne realen Bezugspunkt in der gesellschaftlichen Entwicklung der Namen.
Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2021 – BGBl
Neue, erhöhte Sätze der Ausgleichstaxe für 2021 bei Nichterfüllung der Pflichtzahl an behinderten Dienstnehmern
EuGH: Das Grundrecht auf einen unmittelbaren Rechtsbehelf im Amtshilfeverfahren
EuGH zu Art 47 GRC im Amtshilfeverfahren unter Anwendung der RL 2011/16/EU
VO über die Gewährung eines Verlustersatzes
Alternative zu FKZ 800.000. Bei Umsatzausfällen von mindestens 30 % werden Verluste im Zeitraum zwischen 16. 9. 2020 und 30. 6. 2021 zu 70 % bzw 90 % ersetzt (bis max 3 Millionen Euro).
VO zum Lockdown-Umsatzersatz ab 7. 12. 2020
Umsatzersatz iHv 50 % für Gastronomie, Hotellerie und Sportstätten.
Abänderungsantrag zum COVID-19-StMG (Änderungen im Ertragsteuerrecht und der BAO)
Abänderungsantrag brachte neue Bestimmungen im Bereich Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie BAO; geändertes COVID-19-StMG im Nationalrat beschlossen
Gremium zur Bestellung und Abberufung des Stiftungsvorstands – Organeigenschaft
Erste Rsp. Dem Gremium, das laut Stiftungsurkunde zur Abberufung des Stiftungsvorstands berufen ist, kommt Organeigenschaft zu. Parteistellung betr einen Antrag nach § 27 FBG hat somit nicht nur diesem Gremium, sondern auch – wie hier – ein Antragsteller, der nach der Stiftungsurkunde Mitglied dieses Gremiums ist.
Gebrauchsmusterschutz: Voraussetzung „Technizität“
Um patent- bzw gebrauchsmusterschutzfähig zu sein, muss der beanspruchte Gegenstand technischen Charakter aufweisen. Die Technizität ist dabei zunächst unabhängig von Neuheit und Erfindungshöhe zu prüfen (und zwar unabhängig vom Stand der Technik). Die Merkmale technischen Charakters sind dann aber auch bei Beurteilung der Erfindungshöhe zu berücksichtigen.