Von der juristischen Redaktion von #Lexisnexis werden uA alle oberstgerichtlichen Urteile gesichtet, nach Wichtigkeit gefiltert und für Sie als Rechtsnews zusammengefasst. Der Zugriff auf alle Rechtsnews ist Teil von Lexis 360® oder themenbezogen über die LexisNexis Zeitschriften möglich. Hier eine Auswahl:
Richtlinien über die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes – BGBl
Ersatz von 80 % des Netto-Umsatzes bis € 800.000,-; Beantragung bis 15. 12. 2020
Umgründungssteuerrichtlinien-Wartungserlass 2020
Anpassung an die seit der letzten Wartung erfolgten rechtlichen Änderungen
Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – Erlass
Erlass zur Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern
Persönlichkeitsverletzungen – internationale Zuständigkeit
Bei Geltendmachung eines Gesamtschadens kommt als Erfolgsort nur jener Ort in Betracht, an dem sich die Schädigung zuerst auswirkte (hier: behauptete Rufschädigung durch Veröffentlichung von zwei Artikeln im Internet – auch nach einem Wohnsitzwechsel des Geschädigten ist grds auf den Wohnsitz bei Veröffentlichng des ersten Artikels abzustellen).
Do judge a book by its cover: EuGH liefert Argument zur Bestätigung der Ladenrechtsprechung
EuGH zur Unternehmereigenschaft einer Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter
BEinstG: Stimmenthaltung im Behindertenausschuss unzulässig
Erste Rsp. Eine Stimmenthaltung im Behindertenausschuss (Sozialministeriumservice) ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher unzulässig und macht die Zustimmung zur Kündigung rechtswidrig.
Bescheiderlassung per Videotelefonie vor COVID-19
Erste Rsp. Vor Inkrafttreten des COVID-19-VwBG (mit 22. 3. 2020) war die Bescheidverkündung in Gegenwart (physischer Anwesenheit) der Partei Voraussetzung einer mündlichen Bescheiderlassung gem § 62 AVG.
Fahrdienstvermittler: Gewerbeberechtigung für Reisebüros
Gewerbeberechtigung (nur) nach § 126 Abs 1 Z 2 GewO (Reisebüros) erforderlich, auch wenn die Bekl ihre „Flottenpartner“ kontrolliert und eine gewisse Mindest-(aktivitäts-)bewertung vorsieht. Bestimmte Qualitätsanforderungen an die vermittelten Dienstleister sind kein Hinweis darauf, dass der Vermittler die Dienstleistung selbst anbietet.