Von der juristischen Redaktion von #Lexisnexis werden uA alle oberstgerichtlichen Urteile gesichtet, nach Wichtigkeit gefiltert und für Sie als Rechtsnews zusammengefasst. Der Zugriff auf alle Rechtsnews ist Teil von Lexis 360® oder themenbezogen über die LexisNexis Zeitschriften möglich. Hier eine Auswahl:
Meldung der Schwangerschaft in einem befristeten Dienstverhältnis
Eine schwangere Dienstnehmerin in einem – aus sachlich nicht gerechtfertigten Gründen – befristeten Dienstverhältnis hat ihrem Dienstgeber die Schwangerschaft noch vor Beendigung des Dienstverhältnisses durch Fristablauf zu melden, ansonsten das Dienstverhältnis mit Fristablauf endet.
Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen – Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit liegt (bereits dann) vor, wenn der Schuldner durch dauernden Mangel an flüssigen Mitteln nicht im Stande ist, alle fälligen Schulden bei redlicher wirtschaftlicher Gebarung in angemessener Frist zu begleichen.
Verstoß eines Posters gegen § 1330 ABGB – Bekanntgabe von Name und Adresse durch Host-Provider?
Voraussetzung für eine Verpflichtung des Host-Providers ist, dass eine Verurteilung des Posters (nach § 1330 ABGB) nicht ausgeschlossen werden kann, also möglich sein muss. Entscheidend ist, ob ein juristischer Laie nach entsprechendem Hinweis erkennen kann, dass eine Verurteilung nach § 1330 ABGB nicht auszuschließen, also möglich ist.
Übermittlung eines an den Arbeitnehmer gerichteten Schreibens an dessen neuen Arbeitgeber
Übermittelt ein Arbeitgeber ein Schreiben, in dem er seinen ehemaligen Arbeitnehmer auf seine nachvertraglichen Rechtspflichten hinweist, auch an den neuen Arbeitgeber des Arbeitnehmers, was zur Nichtbestellung des Arbeitnehmers zum Geschäftsführer führt, verletzt der ehemalige Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht.
GSpG: Beschlagnahmeverfahren – Parteistellung
Nicht nur der Eigentümer, sondern ua auch der Inhaber von Gegenständen ist Partei eines Beschlagnahmeverfahrens (hier Parteistellung der Betreiberin eines Kaffeehauses, die in dieser Eigenschaft die Glücksspielgeräte den Spielern zugänglich gemacht hat).
Von Insolvenzverwalter beigezogener Privatsachverständiger – Haftung wegen Kreditschädigung?
Gemäß § 81a Abs 1 IO hat sich der Insolvenzverwalter über die dort angeführten Umstände „unverzüglich genaue Kenntnis“ zu verschaffen. Das Interesse an der umfassenden Erfüllung dieser Aufgabe, die auch im Interesse der Gläubiger liegt, gebietet somit die Ausnahme eines vom Insolvenzverwalter beigezogenen Privatsachverständigen zur Erfüllung der Aufgaben nach § 81a IO von der Verantwortlichkeit nach § 1330 ABGB.
Uber bedarf Gewerbeberechtigung für Reisebürogewerbe
Die Bekl führt die Personenbeförderung nicht selbst durch, sondern betreibt nur eine Vermittlungsplattform. Sie bedarf daher keiner Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz, sondern einer Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe.
Datenschutz: Pseudonymes Nutzerprofil – Identifizierung zwecks Löschung
Ein pseudonymer Nutzer kann sich etwa durch Kenntnis der Login-Daten (User-ID, Passwort), durch Angaben zum gespeicherten Dateninhalt des Profils oder durch die nachgewiesene Verfügungsgewalt über die Mailbox, deren E-Mail-Adresse anlässlich der Registrierung angegeben worden ist, identifizieren.