Von der juristischen Redaktion von #Lexisnexis werden uA alle oberstgerichtlichen Urteile gesichtet, nach Wichtigkeit gefiltert und für Sie als Rechtsnews zusammengefasst. Der Zugriff auf alle Rechtsnews ist Teil von Lexis 360® oder themenbezogen über die LexisNexis Zeitschriften möglich. Hier eine Auswahl:
Annahme von Zahlungsunfähigeit nach erfolglosen Exekutionen?
Wiederholte Exekutionsvollzüge, die am Fehlen pfändbarer Vermögensobjekte gescheitert sind, sind ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit.
Quotenregelung 2020 – Corona
Nochmalige Erstreckung der Toleranzfrist bis zum 30. 9. 2022
EuGH-GA: DSGVO – Auskunft betr Empfänger von Daten
Ö. Fall zur Auslegung des Art 15 Abs 1 lit c DSGVO: Der Verantwortliche hat dem Betroffenen grds über die konkreten Empfänger Auskunft zu geben, denen gegenüber er die personenbezogenen Daten offengelegt hat (bzw offenlegen wird).
Autocomplete-Vorschläge einer Internet-Suchmaschine – internationale Zuständigkeit
Internationale Zuständigkeit bei einer auf § 1330 gestützten Unterlassungsklage nach § 83c Abs 3 JN auch dann, wenn aus dem Klagsvorbringen auch Unterlassungsansprüche nach § 16 ABGB abgeleitet werden (hier: iZm Autocomplete-Vorschlägen einer Internet-Suchmaschine).
Zinsvortrags-Übergangsverordnung – BGBl
Übergang von nicht verrechneten Zinsvorträgen und nicht verrechneten EBITDA-Vorträgen auf Rechtsnachfolger im Rahmen von Umgründungen
Aktuelle Neuigkeiten für die Personalverrechnung (KW 23)
Wichtige Informationen für die Lohn- und Gehaltsverrechnung aus der Kalenderwoche 22/2022
Aufbewahrungspflicht nach § 82b Abs 3 GewO 1994
Für die Erfüllung der Aufbewahrungspflicht nach § 82b Abs 3 GewO 1994 – und hier auch von Aufbewahrungspflichten nach den Bescheidauflagen – reicht es nicht, dass die Prüfbescheinigung bzw die Prüfbefunde in der Betriebsanlage bloß vorhanden sind; sie müssen den behördlichen Kontrollorganen bei einer Überprüfung der Betriebsanlage auf deren Verlangen auch zur Verfügung stehen.
EuGH: Mit Lebensmitteln verwechselbare Badekugeln
Lit. Fall. Die Herstellung, Vermarktung, Ein- oder Ausfuhr von Erzeugnissen kann wegen deren Verwechslungsgefahr mit Lebensmitteln infolge ihres Erscheinungsbildes oder Geruchs schon dann verboten werden, wenn eine Einzelfallprüfung die Gefahr des Erstickens, der Vergiftung oder Verletzung des Darms bei einem Zum-Mund-Führen, Lutschen oder Schlucken zeigt (kein Nachweis dieser Gefahr durch objektive Daten erforderlich).
Eckpunkte zur Kurzarbeit ab 1. Juli 2022 (Phase 6)
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