Von der juristischen Redaktion von #Lexisnexis werden uA alle oberstgerichtlichen Urteile gesichtet, nach Wichtigkeit gefiltert und für Sie als Rechtsnews zusammengefasst. Der Zugriff auf alle Rechtsnews ist Teil von Lexis 360® oder themenbezogen über die LexisNexis Zeitschriften möglich. Hier eine Auswahl:
Offenlegungspflicht bei strittigen Forderungen
Ab rechtlicher Durchsetzbarkeit (Rechtskraft eines Urteils oder Unwiderruflichkeit eines Vergleichs) sind auch ehemals strittige Forderungen auszuweisen. Soweit bloß die Fälligkeit oder die Höhe strittig ist, ist die Forderung grds auszuweisen und das Risiko durch eine Rückstellung zu berücksichtigen.
Kontrahierungszwang des Marktbeherrschers betr digitale Maut?
Digitale Mautprodukte sind technisch nur über den Webshop der Antragsgegnerin (Monpolistin) erhältlich; diese bietet sofort gültige digitale Vignetten nur Unternehmern an (wegen des Rücktrittsrechts von Verbrauchern). Die dt Antragstellerin will solche Vignetten ausländischen Verbrauchern anbieten (neues Produkt; nicht grds verbraucherschädigend), wofür ihr die Antragsgegnerin Zugang zum Webshop gewähren muss.
EuGH: Ausschluss Drittstaatsangehöriger von Sozialermäßigungen
Italien. Fall: “Familienkarte“, die Preisnachlässe für Waren und Dienstleistungen bietet, die von unterschiedlichen Anbietern auf eigene Kosten, aber auf Basis einer Vereinbarung mit der Regierung gewährt werden – differenzierende Beurteilung der Zulässigkeit des Ausschlusses Drittstaatsangehöriger nach unterschiedlichen EU-Richtlinien
ESMA veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2021
Public Statement der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde betr Enforcement-Schwerpunkte 2021
3G-Pflicht am Arbeitsplatz
Seit 1. 11. 2021 dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, grundsätzlich nur mehr mit gültigem 3G-Nachweis betreten werden.
Newsletter nach Erwerb von Kundenstock samt Webshop – Wettbewerbsverstoß?
Die Bekl hat im Insolvenzverfahren den Kundenstock der Insolvenzgesellschaft samt Online-Auftritt (Webshop) gekauft. Ihre Ansicht, den Kunden dieses Webshops Newsletter senden zu dürfen, wurde im vorliegenden Sicherungsverfahren als zumindest nicht unvertretbar iZm den vorgeworfenen Verstößen gegen TKG und DSGVO beurteilt.