
Von der juristischen Redaktion von #Lexisnexis werden uA alle oberstgerichtlichen Urteile gesichtet, nach Wichtigkeit gefiltert und für Sie als Rechtsnews zusammengefasst. Der Zugriff auf alle Rechtsnews ist Teil von Lexis 360® oder themenbezogen über die LexisNexis Zeitschriften möglich. Hier eine Auswahl:
Veräußerung von Kryptowährungen nach der Rechtslage vor dem ÖkoStRefG 2022: Verfügungsmacht über die Einnahmen
BFG: Einkünfte aus der Anschaffung und Veräußerung von Kryptowährungen nach § 31 EStG gelten bereits bei der Ausweisung auf dem Konto einer Kryptowährungsbörse in Euro als steuerbare Einkünfte. (östz)
Umgebautes „Bobby Car“ – Fahrzeug iSv KFG und StVO
Aufgrund von umfangreichen technischen Umbauten kann das „Bobby Car“ (ursprünglich ein für Kleinkinder gedachtes Rutschauto ohne Pedale) bei einer maximalen Meistung von 765 Watt eine Geschwindigkeit von zirka 40 km/h erreichen. Dass es nach den Feststellungen va zur Befriedigung eines Spieltriebes benutzt wurde, ändert nichts an seiner Qualifikation als Fahrzeug iSv StVO und KFG. (zfv)
BFG: Zur Auslegung des „offenen Verfahrens“ in § 323 Abs 75 BAO
BFG: Eine Rückwirkung auf „offene Verfahren“ ist im Fall der Umsatzsteuerzinsen eng auszulegen. (östz)
Immobilientreuhänder: Anmeldung des Gewerbes – Haftpflichtversicherung
Für die Tätigkeiten Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger (alles „Immobilientreuhänder“) sind Haftpflichtversicherungen mit unterschiedlichen Versicherungssummen erforderlich (§ 117 Abs 7 Gewo 1994); das Gewerbe gilt erst als angemeldet, wenn der Nachweis der Haftpflichtversicherung für das konkret angemeldete Gewerbe (hier: Immobilienmakler) bei der Behörde eingelangt ist. (rdw)
BFH: Abfindungen iSd Art 13 Abs 2 DBA Deutschland-Frankreich sind nach dem Tätigkeitsortsprinzip aufzuteilen
BFH: Einkünfte aus Abfindungen und Mitarbeiteroptionen, die ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses einlösbar sind, müssen nach dem DBA Deutschland-Frankreich für die Aufteilung der Einkünfte das Ausmaß der tatsächlichen Ausübung in den Vertragsstaaten heranziehen. (östz)
Zins-Swap-Vereinbarung: Beendigung durch Liquidation einer Vertragspartei – „Liquidationsnetting“
Klarstellung. Nach dem Rahmenvertrag für Zins-Swap-Geschäfte hat auch die Vertragspartei, deren Liquidation zur automatischen Vertragsbeendigung führt, im Rahmen des sog „Liquidationsnetting“ grds einen (der Höhe nach zweifach begrenzten) Ausgleichsanspruch, womit – verschuldenunabhängig – eine Abwicklung des Vertrags ex nunc und ein Wertausgleich zwischen den Parteien bewirkt wird. (rdw)
BFG: Kommunalsteuer für den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer
BFG: Kommunalsteuerpflicht für die Tätigkeit eines an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten besteht, wenn dieser organisatorisch in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist. (östz)