Von der juristischen Redaktion von #Lexisnexis werden uA alle oberstgerichtlichen Urteile gesichtet, nach Wichtigkeit gefiltert und für Sie als Rechtsnews zusammengefasst. Der Zugriff auf alle Rechtsnews ist Teil von Lexis 360® oder themenbezogen über die LexisNexis Zeitschriften möglich. Hier eine Auswahl:
Gewerbliche Abfallbeseitigerin: Außenhaftung des abfallrechtlichen Geschäftsführers
Der abfallrechtliche Geschäftsführer (der gewerblichen Abfallbeseitigerin) haftet nicht nur der Deponiebetreiberin, sondern allenfalls auch jenen, die durch das verunreinigte Grund- und Trinkwasser geschädigt sind. (zfv)
BFG: Laufhausbetreiber kann umsatzsteuerlich Erbringer sexueller Dienstleistungen sein
BFG: Umsätze aus sexuellen Dienstleistungen sind dem Laufhausbetreiber zuzurechnen, wenn die Prostituierten in der Gesamtbetrachtung der Verhältnisse in den Laufhausbetrieb eingebunden sind und der Betreiber auch nach außen hin als Anbieter der sexuellen Dienstleistungen in Erscheinung tritt. (östz)
Die Goodwill-Position in IFRS-Konzernabschlüssen
Im Lichte der andauernden Diskussion und der geplanten Neuerungen wird die wertmäßige Bedeutung des Firmenwerts und dessen Entwicklung in den IFRS-Bilanzen der vergangenen Jahre analysiert. (rwz)
Senkung des Basiszinssatzes mit 18. 12. 2024
Senkung der Zinssätze für Abgabenschulden uÄ (ard, pvp, östz)
Kammerumlagen 2025
Änderungen in NÖ und OÖ. (östz, pvp, ard)
BFG: Umwidmungskosten eines unbebauten Grundstücks sind keiner AfA zugänglich
BFG: Umwidmungskosten eines unbebauten Grundstücks sind kein selbstständig bewertbares Wirtschaftsgut und daher keiner AfA zugänglich. (östz)
Unfallfahrzeug als Abfall iSd AWG 2002?
Übersteigen die Wiederherstellungs- und Reparaturkosten eines Unfallfahrzeugs unverhältnismäßig hoch den Zeitwert vor seiner Beschädigung, steht es nicht mehr in bestimmungsgemäßem Gebrauch und gilt nach der Rsp als gefährlicher Abfall. Dass auch ein Autowrack einen wirtschaftlichen Wert aufweist, ist nicht entscheidend. (zfv)
EuGH: Die Verwaltung von Urheber- und verwandten Schutzrechten ist eine Dienstleistung
EuGH: Die Verwaltung von Urheber- und verwandten Schutzrechten ist auch dann steuerbar, wenn die Vergütungen für die Nutzung geschützter Werke nicht der MwSt unterliegen. (östz)
Im Strafurteil ausgesprochener Verfall – unmittelbare Exequierbarkeit?
Klarstellung. Gem § 1 Abs 2 GEG liegt ein Exekutionstitel nur dann vor, wenn das Strafurteil (auch) eine Zahlungspflicht, also einen Leistungsbefehl enthält; nicht ausreichend war hier, dass im Strafurteil ohne Anführung der vom Verfall betroffenen Person lediglich ausgesprochen wurde, dass „ein Geldbetrag iHv … für verfallen erklärt wird“. (rdw)
BFG: Versteuerung von Einkünften aus der Geschäftsführertätigkeit für eine zypriotische Gesellschaft in Österreich
BFG: Liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Ö, hat Ö das Besteuerungsrecht an den Einkünften aus einer Geschäftsführungstätigkeit gem Art 14 DBA-Zypern. (östz)
Smart Meter–Einbau – keine Selbsthilfe der Stromnetzbetreiberin
Provisorialverfahren. Klarstellung. Die Weigerung des Netzkunden, der Stromnetzbetreiberin zum Austausch der Stromzähler Zugang zu seinem Objekt zu gewähren, rechtfertigt es nicht, dass die Stromnetzbetreiberin ihr Recht auf Austausch des Zählers statt mit gerichtlicher Hilfe faktisch im Wege der Selbsthilfe durch Androhung der Stromabschaltung durchzusetzen versucht. (rdw)
VwGH: Nutzungsvertrag über städtisches Breitbandnetz ist ein gebührenpflichtiger Bestandvertrag
VwGH: Die Nutzungsmöglichkeit des städtischen Glasfasernetzes durch einen Netzbetreiber ist als Bestandvertrag zwischen der Stadt und dem Netzbetreiber anzusehen. (östz)
FMA-Prüfungsschwerpunkte 2024
Zur Information der betroffenen Unternehmen und zur Vorbereitung auf die anstehenden Prüfungen hat die Finanzmarktaufsicht als Rechnungslegungskontrollbehörde die Prüfungsschwerpunkte 2024 für das Enforcement veröffentlicht. (rwz)
EuGH: Gewährleistungsbeschränkung für Kfz – bewirkte Wettbewerbsbeschränkung
Lett. Fall. Eine Vereinbarung, die Fahrzeughalter verpflichtet, Reparaturen nur bei zugelassenen Vertretern durchzuführen und Originalteile zu verwenden, um die Gewährleistung zu erhalten, kann bereits dann eine bewirkte Wettbewerbsbeschränkung iSd Art 101 Abs 1 AEUV darstellen, wenn die Behörde potenzielle, hinreichend spürbare wettbewerbsbeschränkende Wirkungen nachweist. (rdw)