Der Nationalrat hat das Whistleblowing-Gesetz beschlossen: Firmen ab 50 Beschäftigte haben ein Hinweisgebersystem einzurichten. Für Firmen mit 50 bis 249 Beschäftigte tritt diese Pflicht erst mit 17.12.2023 in Kraft. Für die Einrichtung eines Hinweisgebersystems gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten ab dem Inkrafttreten.
Was bedeutet das für Österreichs Firmen?
Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems ist erst der Anfang – zusätzlicher Aufwand und Risiken entstehen vor allem durch die laufende Bearbeitung von Hinweisen.
- Es gilt einen Bearbeitungsprozess zu definieren, gesetzliche Fristen, laufendes Monitoring zu erfüllen, sowie sicherzustellen, dass rechtskonform und inhaltlich richtig abgeklärt wird, ob Hinweise relevant sind.
- Es gelten strenge Vorgaben für Hinweisgebersystem und Hinweisprüfung sowie strikte Abläufe und Informationspflichten.
Das österreichische Hinweisgebersystem Lexis WhistleComplete versucht diese Herausforderungen abzufedern, und zu jedem Eckpunkt eine Lösung zu bieten:
Kritische Eckpunkte des Gesetzes |
Lösungsansatz |
|
Lexis WhistleComplete bietet eine sichere, digitale Hinweisgeberplattform, die alle Anforderungen und Protokollregeln erfüllt.
Die Umsetzung aller rechtlichen Verpflichtungen erscheint am besten durch ein digitales Hinweisgebersystem erfüllt. |
|
Lexis WhistleComplete ist ein anonymer Hinweisgeberkanal.
Anonymität gilt als einer der wichtigsten Faktoren, damit Rechtsverstöße intern gemeldet werden und nicht zB in den Medien landen. |
|
Lexis WhistleComplete inkludiert: >> die professionelle Prüfung aller Hinweise durch Complianceexperten. >> eine anwaltliche Handlungsempfehlung in kritischen Fällen.So erreichen Sie maximale Auslagerung von Risiko & Aufwand. Sie haben jederzeit Einsicht in alle Meldungen. Die Prüfung findet unter Verschwiegenheit statt. |
|
Lexis WhistleComplete inkludiert Informationsmaterial, Fachwissen & Schulungsunterlagen. |
|
Lexis WhistleComplete bildet den kompletten Ablauf ab. Inklusive individualisierbare Betriebsvereinbarung .Bei Lexis WhistleComplete ist der Ablauf zu Ende gedacht und berücksichtigt Fristen, Dokumentation, Informationspflichten & rechtliche Vorgaben. |
Welche HinweisgeberInnen sind wie geschützt?
- Hinweisgeber können alle Beschäftigte, Leitungs-/Aufsichtsorgane, aber auch Auftragnehmer, Lieferanten, Subunternehmer sein.
- Maßnahmen, die in Vergeltung eines berechtigten Hinweises erfolgt sind, sind rechtsunwirksam, insbesondere Maßnahmen wie Suspendierung, Kündigung aber auch Aufhebung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen.
- HinweisgeberInnen haften nicht für die rechtlichen Folgen eines berechtigten Hinweisen bzw sind dabei nicht an Geheimhaltungsverpflichtungen gebunden.
- Bei einem wissentlich falschen Hinweis, bei Vergeltungsmaßnahmen, oder beim Versuch der Behinderung einer Hinweisgebung drohen Verwaltungsstrafen von 20.000 bis 40.000 Euro.
Lexis WhistleComplete - Ihr Autopilot für das Hinweisgeberschutz-Gesetz
Lexis WhistleComplete ist ein komplettes Whistleblower-System – inklusive professioneller Prüfung aller Hinweise.
- Die Prüfung findet unter Verschwiegenheit statt und Firmen haben jederzeit Einsicht in alle Meldungen.
- Alle eingehenden Hinweise werden einer professionellen Erstprüfung durch Experten unterzogen.
- Relevante Hinweise werden von der renommierten Anwaltskanzlei Baker McKenzie erneut geprüft und mit einer Handlungsempfehlung an den Kunden übermittelt.
Damit erhalten Sie in kritischen Situationen umgehend ein Lösungsszenario. Weiters bietet Lexis WhistleComplete maximale Glaubwürdigkeit, ausgelagerte Risiken und minimalen Aufwand bei der Hinweisprüfung.
Jetzt mehr erfahren:
www.WhistleComplete.at