Warum die EU tausenden österr. Firmen ein Hinweisgebersystem verordnet
Was tun, wenn man Kenntnis von Rechtsverstößen des eigenen Arbeitgebers hat? Nicht nur der Gesetzgeber versteht dabei keinen Spaß, auch die Mitarbeiter:innen von Unternehmen und Gebietskörperschaften sind immer weniger bereit, Verantwortung für derartige Verfehlungen zu übernehmen. Diese Interessenskonflikte versucht der europäische Gesetzgeber mit der sogenannten „Whistleblowing-Richtlinie“ (EU 2019/1937) zu lösen.
“Ich würde es wieder so machen. Viele Whistleblower haben mich kontaktiert und unterstützen mich und fragen mich um Rat. Und dafür bin ich sehr dankbar und ich kann sie nur ermutigen es genau so zu machen.”, so Pav Gill, der Wirecard-Whistleblower am Compliance Solutions Day in Wien.
Doch wie die Biographien von Chelsea Manning oder Edward Snowden zeigen, kann Ehrlichkeit zum Bumerang werden. Aus Angst vor Nachteilen werden Verfehlungen nicht intern angesprochen, sondern Medien zugetragen. Die Richtlinie schützt daher vor Repressalien und will Hinweisgeber:innen größtmögliche Sicherheit bieten, ohne reine Unmutsäußerungen zu fördern.
Whistleblower: das menschliche Frühwarnsystem
Dabei sollte Compliance, also die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen, im Unternehmen ebenso selbstverständlich sein, wie in Gebietskörperschaften und Politik. Der Nutzen liegt auf der Hand: Missstände können rechtzeitig erkannt, Gegenmaßnahmen ergriffen und Probleme unternehmensintern gelöst werden – im Idealfall bevor man davon aus den Medien erfährt.
Voraussetzung dafür ist eine Unternehmenskultur, die es dem Hinweisgeber ermöglicht, Informationen über kriminelle Vorgänge im Unternehmen zu melden, ohne selbst Nachteile befürchten zu müssen. Ausschlagegebend sind vor allem die Möglichkeit, zB. mittels interner Hinweisgebersysteme, einen anonymen Hinweis abgeben zu können, und eine Kultur, die den Whistleblower nicht sanktioniert, sondern fördert. Compliance gilt mittlerweile auch als Wettbewerbsvorteil: es fördert das Vertrauen der Mitarbeiter:innen und des Marktes in die Integrität Ihres Unternehmens.
Die österreichische Umsetzung der Richtlinie (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG) betrifft große Teile der heimischen Wirtschaft: Unternehmen ab 250 Arbeitnehmer:innen müssen einen Hinweisgeberkanal einrichten, Unternehmen ab 50 Beschäftigte trifft die Verpflichtung ab 17.12.2023. Für Unternehmen stellen sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Fragen: Welche Vertraulichkeit ist zu gewähren? In welcher Form soll die Einmeldung erfolgen – und welche Vorschriften gibt es, wie mit den Hinweisen umzugehen ist? Häufig schafft bereits die fehlende Infrastruktur bzw. mangelnde Personalressourcen Probleme.
Lexis WhistleComplete - Ihr Autopilot für das Hinweisgeberschutz-Gesetz
Um die Wirtschaft bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes zu unterstützen hat LexisNexis Österreich mit Baker McKenzie und .LOUPE ein Tool namens Lexis WhistleComplete entwickelt. Es ist ein komplettes Hinweisgebersystem – inkl. professionelle Prüfung aller Hinweise.
- Die Prüfung findet unter Verschwiegenheit statt und Firmen haben jederzeit Einsicht in alle Meldungen.
- Alle eingehenden Hinweise werden einer professionellen Erstprüfung durch Experten unterzogen.
- Relevante Hinweise werden von der renommierten Anwaltskanzlei Baker McKenzie erneut geprüft und mit einer Handlungsempfehlung an den Kunden übermittelt.
Damit erhält der Compliance Officer in kritischen Situationen umgehend ein Lösungsszenario.