LexisNexis Österreich sowie die Kanzleien wkk law und Althuber, Spornberger & Partner luden zu einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion ins Palais Trautson. Unter dem Titel „Wirtschafts- und Finanzstrafrecht – Wünsche und Anregungen an den Gesetzgeber“ diskutierten Experten aus Justiz, Wirtschaft und Anwaltschaft engagiert über Reformbedarf und Verbesserungspotenziale in diesem Rechtsbereich.
Anlass der Veranstaltung waren die Kommentare zum Finanzstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, die in Buchform und auf der Recherchelösung Lexis 360® abrufbar sind. Kathrin Hagenauer, Director Content Creation bei LexisNexis Österreich, eröffnete die Veranstaltung und bedankte sich bei den Herausgebern Franz Althuber, Martin Spornberger bzw Norbert Wess und ihren Teams für deren großartige Arbeit und Aufbau einer Wissensbasis für effiziente und faire Finanz- und Wirtschaftsprozesse.
Sektionschef Hon.-Prof. Dr. Fritz Zeder, neuer Leiter der Strafrechtslegistik im Justizministerium, begrüßte die Anwesenden und kündigte an, dass im Ministerium derzeit an drei Novellen zur Strafprozessordnung gearbeitet werde, die eventuell noch in dieser Legislaturperiode kommen könnten.
Moderator war Franz Althuber, Partner bei Althuber, Spornberger und Partner, er eröffnete die Diskussion zum Thema: Wo drückt der Schuh im Wirtschaftsstrafrecht?
Die Diskutanten deckten alle Bereiche ab: Wilfried Lehner als Bereichsleiter der Finanzpolizei beim Amt für Betrugsbekämpfung, Bernd Ziska als Vizepräsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte; Friedrich Forsthuber, Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien, und Michael Rohregger, als Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien. Stefan Schuster, Steuerberater und Leiter der Steuerabteilung bei A1/Telekom vertrat die Unternehmensseite, Martin Spornberger, Partner bei Althuber, Spornberger und Partner, sowie Norbert Wess, Partner bei wkk law, die Verteidigerseite.
Die Diskussion zeigte weitgehende Übereinstimmung bei vielen Themen:
- Großteil der Verfahren würde in angemessener Zeit abgehandelt werden, aber die sehr komplexen Verfahren können zu viel Zeit in Anspruch nehmen.
- Einführung von Verständigungsverfahren nach deutschem Vorbild. Es ermöglicht, dass sich Staatsanwaltschaft, Angeklagter und Gericht über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens abstimmen, um Verfahrensbeschleunigung und Prozessökonomie zu erreichen.
- Leichtere Trennung von Verfahren zur Straffung und schnelleren Abarbeitung.
- Protokollierung neu denken, um pragmatischere Lösungen zu finden. Die EU nutze weiters bereits automatische Übersetzungsprogramme, so etwas wäre auch in Österreich sinnvoll.
- Eine praxistaugliche Regelung zur Sicherstellung von Daten.
- Grundsätzliches Neudenken, wie Strafakten aussehen sollen.
- Einführung der Diversion auch im Finanzstrafrecht.
- Wirtschafts- und Finanzstrafrecht erfordere viel Spezialwissen, weshalb die Behörden hier mehr Ressourcen bräuchten.
- Bestehende Gesetze bieten Präventionspotenzial, das besser genutzt werden könnte. Zum Beispiel früher bei Compliance und Entdeckungswahrscheinlichkeit ansetzen, um Massenverfahren (z.B. Scheinunternehmen) vorzubeugen.
- Die Sicherstellung von Handy, Laptop etc. führt zu kompletter Durchleuchtung der Mandanten, weswegen dies auch vom VfGH gestoppt wurde. Hierfür ist eine zeitgemäße Neuregelung in Arbeit.
Auf die angeregte Diskussion folgte ein Ausklang mit Buffet und Networking. Hier finden Sie einige Fotos der Veranstaltung (Copyright: Leadersnet – Mikkelsen).
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