Vergangenen Donnerstag wurde im Rahmen des ZFR-Roundtables der mit 1.500 Euro dotierte ZFR-Award verliehen. Der 2019 erstmals vergebene Forschungspreis für den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich des Finanzmarktrechts ging an Dr. Alexander Wilfinger für seine herausragende Dissertation zum Thema „Verbraucherschutz durch Kapitalmarktaufsicht“.
Überreicht hat den Preis Univ.-Prof. Dr. Olaf Riss, der gemeinsam mit den Herausgebern der ZFR (Zeitschrift für Kapitalmarktrecht) Univ.-Prof. Dr. Martin Winner und Mag. Rainer Wolfbauer den Award ins Leben gerufen hat. Dabei hatten Sie die Hoffnung, damit auf Themen am Puls der Zeit zu setzen. Riss betonte, dass sich „die Erwartungen mehr als erfüllt hätten. Alle eingereichten Arbeiten seien auf einem sehr hohen Niveau verfasst und höchst praxisrelevanten Themen gewidmet“
Wilfingers Untersuchung arbeitet im Einzelnen heraus, welche zivilrechtlichen Konsequenzen an die Verletzung eines Produktverbots knüpfen können. Besonders wertvoll ist an Wilfingers Analyse, dass er anschaulich herausarbeitet, welche konkreten Auswirkungen im Anlegerprozess zu gewärtigen sind. In seiner Begrüßung würdigte Paul Kampusch, Leiter Content bei LexisNexis, dass der Preisträger mit seiner Arbeit neue Maßstäbe gesetzt habe.
Abgerundet wurde die feierliche Verleihung durch den Vortrag von Prof. Dr. Nicolas Raschauer von der Universität Liechtenstein. Unter dem Titel „Produktintervention durch die FMA – terra incognita“ präsentierte er ein herausforderndes Thema, zu dem sich bislang weder die europäischen Gerichte, noch die nationalen Behörden näher äußern mussten. Er kommt zum Schluss, dass bei der Anwendung von Produktinterventionsmaßnahmen Vorsicht geboten sei, denn „Aufsichtsbehörden sind keine Zivilgerichte und sollen diese nicht ersetzen, sondern im besten Fall dann einschreiten, wenn frühzeitig absehbar sei, dass sich der Gefahreneintritt überhaupt nur durch Vorabintervention vermeiden lässt“. Schäden für Anleger sollen gar nicht erst eintreten können, Anlegerprozesse sollen reduziert werden.
Mag. Rainer Wolfbauer betonte anschließend noch einmal die Wichtigkeit des Themas, da es sich bisher um ein unbeschriebenes Blatt handle und auch in Deutschland bisher noch keine Literatur dazu zu finden sei. Daher sei die Arbeit von Dr. Alexander Wilfinger „dankenswert und wichtig“. Die Jury, bestehend aus Rechtsanwälten der Kanzleien Cerha Hempel und Stadler Völkel, Bankjuristen und Universitätsangehörigen hätte angesichts der hohen Qualität der Einreichungen gerne mehr Preise vergeben. Daher „blickt sie schon erwartungsvoll auf die Einreichungen für den ZFR-Award 2020“.
Die zahlreichen Wortmeldungen aus dem Publikum bestätigten den großen Gesprächsbedarf. Die rund 50 Gäste diskutierten das Thema und auch bei der anschließenden Feier, die in den Räumlichkeiten der Hypo Vorarlberg (Zacherlhaus) stattfand, noch ausführlich weiter.