Veranstaltungsreihe: Innsbrucker Bankrechtsgespräche
Die neue Veranstaltungsreihe im Westen Österreichs!
Das Bank- und Finanzierungsrecht ist die juristische Grundlage der gesamten Bank- und Kreditwirtschaft. Zugleich ist es eines jener Rechtsgebiete, das stark durch Judikatur sowie internationale Vorgaben geprägt ist und sich daher ständig weiterentwickelt. Die Innsbrucker Bankrechtsgespräche von CHG Czernich Rechtsanwälte in Kooperation mit LexisNexis bieten eine Plattform, bei der aktuelle bankrechtliche Probleme und Entwicklungen aufgegriffen und wichtige Judikatur dazu erörtert werden.
Die optimale Plattform, sich mit Referent:innen und Kolleg:innen aus der Bank- und Finanzwirtschaft auszutauschen!
Termine, Themen und Referent:innen:
Donnerstag, 24. Februar 2022:
Vorzeitige Rückzahlung von Verbraucherkrediten: offene Fragen nach der Lexitor-Entscheidung des EuGH
Referent:
RA Dr. Daniel Tamerl
CHG Czernich Rechtsanwälte
Diskussion mit
Dr. Klaus Diem
Leiter Recht und Prokurist, Hypo Vorarlberg Bank AG
Donnerstag, 23. März 2022:
Rechte der Gläubiger im neuen Restrukturierungsverfahren der ReO
Referent
Univ.-Prof. MMag. Dr. Martin Trenker
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Diskussion mit
RA MMag. Dr. Andreas Grabenweger
Insolvenzverwalter, CHG Czernich Rechtsanwälte
Donnerstag, 05. Mai 2022:
Fremdwährungskredite – Auswirkungen unwirksamer Wechselkursklauseln
Referentin
Mag. Angela Hirsch
Juristin / Banksteuerung, Volksbank Tirol AG
Diskussion mit
RA Hon.-Prof. Dr. Dietmar Czernich, LL.M., FCIArb
CHG Czernich Rechtsanwälte
Donnerstag, 23. Juni 2022:
Das Kreditsicherungsrecht in der neueren OGH-Judikatur
Der Referent und die Referentin
Univ.-Prof. Mag. Dr. Simon Laimer, LL.M.
Johannes Kepler Universität Linz
RAA MMag. Katharina Schwager
CHG Czernich Rechtsanwälte
Beginn: jeweils 16:30 Uhr, voraussichtliches Ende 18:00 Uhr
Ort: Geislerei – Sitzwohl, Stadtforum, 6020 Innsbruck
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anzahl an Teilnehmer:innen ist beschränkt. Anmeldeschluss 10 Tage vor dem jeweiligen Termin.
Für die Teilnahme gelten die jeweils für Veranstaltungen vorgesehenen COVID-19-Bestimmungen.