Stimme des Monats Juli
Der renommierte Rechtsanwalt, Herausgeber, Buchautor und Familienmensch Dr. Dieter Altenburger, MSc im Gespräch mit LexisNexis über die Vielfältigkeit des Umweltrechts, die rechtliche Ebene des Klimawandels und das Verwaltungsrecht im Anwaltsberuf.
Herr Dr. Altenburger, demnächst erscheint Band 2 des Kommentars zum Umweltrecht. Ist das Umweltrecht eine Nische für wenige Spezialist:innen oder sollte doch jede:r Jurist:in im Wirtschaftsrecht auch die Grundzüge des Umweltrechts kennen?
Das Umweltrecht ist ein sehr weites Feld. Gewerbe- und Wasserrecht gehören ebenso dazu wie zb das MinroG und das UVP-G. Es ist schon schwierig für auf Umweltrecht spezialisierte Rechtsanwät:innen, in allen Materien gleich firm zu sein. Auch innerhalb der Spezialisierung gibt es Schwerpunkte, wie in meinem Fall zB Infrastruktur-UVP. Ich bin aber der Meinung, dass die Grundzüge des Umweltrechts, wie das Zusammenspiel von Genehmigungskriterien, subjektiven Rechten und Präklusion, das in den §§ 74 ff GewO prototypisch geregelt ist, jede:r Wirtschaftsrechtler:in und vor allem jenen Jusstudent:innen, die sich bei einer auf Öffentliches Recht spezialisierten Kanzlei bewerben, bekannt sein sollten. Das Wissen kann man sehr leicht auf unzählige andere öffentlich-rechtliche Materien umlegen.
Welche Entwicklung finden Sie im Umweltrecht/Verwaltungsrecht aktuell besonders spannend?
Das große Thema der nächsten Jahre und Jahrzehnte wird auch auf rechtlicher Ebene sicher der Klimawandel sein. Die zentrale Frage ist, welche legistischen Maßnahmen gegen den Klimawandel getroffen werden können. Hier spielt auf der einen Seite die saubere Energiegewinnung, wie etwa die Forcierung von Photovoltaik, auf der anderen Seite die Minimierung des Schadstoffausstoßes eine Rolle. Strengere Grenzwerte, eine Beschränkung der Neuzulassung von Verbrennungsmotoren oder – wie zuletzt – die Evaluierung von Bundesstraßenprojekten durch die Verkehrsministerin könnten Maßnahmen sein. Die umweltrechtliche Praxis wird dabei ebenfalls einen Wandel erleben – aber das ist in der Juristerei keine Besonderheit. Mit jedem neuen Gesetz bzw jeder Novellierung ergibt sich ein neues Betätigungsfeld.
Mit Verwaltungsrecht verbindet man üblicherweise eher eine behördliche Tätigkeit. Wie kamen Sie zu Ihrer verwaltungsrechtlichen Spezialisierung im Anwaltsberuf?
Wie die Jungfrau zum Kind. Während meines Doktoratstudiums war ich in Teilzeit für eine zivilrechtliche Praxisgruppe einer Rechtsanwaltskanzlei tätig. Als ich mit der Dissertation fertig geworden war und nur noch die Rigorosen vor mir hatte, wurde dort eine Stelle im Umweltrechtsteam ausgeschrieben. Das wollte ich mir mal näher ansehen.
Gibt es eine besondere Anekdote aus Ihrem Berufsalltag, die Sie gerne mit uns teilen würden?
Ich werde nie eine meiner ersten UVP-Verhandlungen in Salzburg vergessen. Damals haben wir bis weit nach Mitternacht verhandelt. Wenn man gerichtliche Verfahren gewöhnt ist, dann ist man über das Sitzfleisch von Behördenvertreter:innen schon sehr überrascht. Danach hat mich Gott sei Dank der Vertreter der Gegenseite, trotz verhärteter Fronten, zurück nach Wien mitgenommen.
Umfangreiche Verwaltungsverfahren, Beratung von Mandant:innen und auch noch zahlreiche gefragte Fachpublikationen – wo suchen Sie Ihren Ausgleich?
Bei meiner Familie. Trotz des hohen Arbeitspensums gibt es am Wochenende Familienprogramm und fast täglich ein gemeinsames Frühstück und Abendessen.
Vielen Dank für das Gespräch!
RA Dr. Dieter Altenburger, MSc ist Rechtsanwalt und Partner der Jarolim Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien und Herausgeber und Autor zahlreicher Werke. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem öffentlichen Umweltrecht.