LexisNexis-Autor RA Dr. Marco Nademleinsky ist Wissenschafter mit umfassender Praxiserfahrung, was ihm als Rechtsanwalt großes Potenzial in seinem Fachgebiet Familienrecht ermöglicht.
Herr Dr. Nademleinsky, Sie sind Experte im Familienrecht. Wie kam es dazu, dass Sie sich gerade in diesem Bereich spezialisierten? Welches Potential sahen und sehen Sie in Ihrem Fachbereich?
Die fachliche Spezialisierung geht auf meine Zeit als Universitätsassistent an der Abteilung für Rechtsvergleichung und IPR am Juridicum zurück, wo ich zum internationalen Abstammungsrecht dissertiert habe. Ist auch schon wieder 20 Jahre her, wie mir grade auffällt. Jedenfalls kam es mir als Assistent dann komisch vor Familienrecht zu unterrichten, von dem ich in der Praxis eigentlich noch kaum Ahnung hatte. Also ging ich in die Praxis und kann diesen Schritt nur jedem empfehlen, der konfliktfest ist und gerne mit Menschen arbeitet. Aus der Praxis heraus hat mir dann auch das wissenschaftliche Arbeiten wieder mehr Freude gemacht. Und genau darin würde ich auch das Potenzial meines Fachgebiets sehen: die Kombination von Wissenschaft und Praxis. Da gibt es bislang aber nur sehr zarte Ansätze, etwa im Wahlfachkorb Erb- und Familienrecht am Juridicum. Wenn Sie aber auf der Seite des ÖRAK nach Rechtsanwälten mit Spezialisierung im Familienrecht suchen, erhalten Sie 1.411 Treffer, das ist rund ein Viertel der Anwaltschaft. Der praktischen Bedeutung des Familienrechts wird die universitäre Ausbildung daher nicht einmal ansatzweise gerecht.
Welche Entwicklungen und Veränderungen im Familienrecht erwarten Sie in nächster Zeit?
Auf Seiten der EU wird an einer Verordnung über das internationale Abstammungsrecht gearbeitet, diese Arbeiten darf ich als Vertreter des ÖRAK im CCBE begleiten. Auf nationaler Ebene gibt es bekanntlich Bemühungen zur Reform des Kindschaftsrechts und Unterhaltsrechts, wo die Wogen bereits hochgehen. Änderungen im Aufteilungsrecht sind jedenfalls keine geplant soweit ich weiß und auch nicht unbedingt erforderlich. Die Rechtsentwicklung wird hier vom Fachsenat 1 hervorragend vorangetrieben.
Ihr neues Werk zum Aufteilungsrecht richtet sich gezielt an Praktiker:innen. Welchen Mehrwert können diese aus Ihrem Werk ziehen? Mit anderen Worten: Warum sollte das Werk in keiner juristischen Handbibliothek fehlen?
Aufsätze, Kommentare und Entscheidungssammlungen zum Aufteilungsrecht gibt es viele, aber mein Buch beinhaltet sowohl das formelle wie materielle Recht und kommt vor allem schnell „zum Punkt“ und zwar so, wie die Rechtslage vom zuständigen Fachsenat des OGH in Aufteilungssachen aktuell gesehen wird. Ergänzt um konkrete Rechenbeispiele und Musterformulierungen sollte es daher ideal für alle Praktiker:innen sein, die eine schnelle und zuverlässige Hilfe bei der Lösung konkreter Probleme suchen und am Ende ihrer Recherche nicht mit noch mehr Fragen anstelle von Antworten dastehen möchten.
Vielen Dank für das Gespräch!