Stimme des Monats: Interview mit Mag. Therese Frank, Rechtsanwältin und Expertin für Versicherungsrecht
Die Lexis Briefings®: über 3.500 Fachthemen von namhaften ExpertInnen für Sie komprimiert aufgearbeitet und praxisgerecht dargestellt.
Wir konnten für unseren neuen Block Versicherungsrecht die Expertin für Versicherungsrecht, Frau Mag. Therese Frank, gewinnen.
Was sind aus Ihrer Sicht die spannendsten aktuellen Entwicklungen im Versicherungsvertragsrecht?
Durch die Pandemie wurden auf einmal Versicherungszweige bzw. Bestimmungen in Versicherungsbedingungen relevant, die davor ein Schattendasein in der Judikatur geführt haben. Dies gilt zB für die Betriebsunterbrechungsversicherung oder diverse Ausschlüsse für Schäden, die in Zusammenhang mit einer Pandemie stehen. Hier bin ich gespannt, wie die Gerichte diese Fälle entscheiden werden.
Auch erwarte ich mir in den nächsten Jahren mehr Entscheidungen zum Thema Cyber Versicherungen. Diese werden in den letzten Jahren verstärkt angeboten und abgeschlossen, es gibt dazu jedoch noch keine Judikatur.
Wie kam es zu Ihrer Spezialisierung in diesem Bereich?
Es war an meinem 1. Arbeitstag direkt nach meiner Anwaltsprüfung im Jahr 2011. Ich war völlig übermüdet und erschöpft und habe gehofft ich überstehe den Tag, ohne viel nachdenken zu müssen. Da kam mein damaliger Chef in mein Büro: ein wichtiger Mandant habe eine Streitigkeit mit seiner Haftpflichtversicherung und wir müssen am Abend eine erste Einschätzung haben.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch nie Berührungspunkte mit Versicherungsrecht gehabt und wurde leicht panisch. Die Causa war dann ziemlich aufwendig und ich habe mich wochenlang in die Materie „rein getigert“. Das hat mir im Endeffekt so viel Spaß gemacht, dass ich noch mehr darüber lernen wollte. Und diese Begeisterung ist geblieben.
LexisBriefings bieten einen raschen Überblick und guten Einstieg in das jeweilige Thema. Wie gelingt es, im Versicherungsvertragsrecht den Durchblick zu bekommen und Überblick zu bewahren?
Versicherungsvertragsrecht ist eine komplexe Materie. Die Bestimmungen im Versicherungsvertragsgesetz selbst sind oft schwer verständlich. Die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen müssen auch stets beachtet werden. Diese weichen aber je nach Versicherer und Versicherungsart ab, sodass hier besondere Vorsicht geboten ist. Der richtige Überblick kommt – wie bei so vielen Rechtsgebieten – erst mit hinreichend Erfahrung.
Deshalb freue ich mich sehr, dass ich mit den LexisBriefings dazu beitragen kann, dass Interessierte sich ohne großen Aufwand zu den wichtigsten Bereichen des Versicherungsvertragsrechts einen guten Überblick verschaffen können.
Sie haben vor Kurzem eine Ausbildung zur Trainerin in der Erwachsenenbildung gemacht. Wie kam es dazu?
Ich trage sehr gerne vor, vor allem im Bereich Versicherungsrecht. Mein Ziel ist es dabei, diese trockenen Themen kurzweilig und abseits des klassischen juristischen Vortrages auch nicht Juristen nahe zu bringen. Allerdings wusste ich auch nicht so genau, wie das geht. Vortragstechniken, Stimmübungen, usw sind kein Teil der Ausbildung in Österreich. Also habe ich gedacht: dann musst Du das lernen! Und habe eine entsprechende Ausbildung gemacht.
In diesem Jahr werde ich noch mit meiner Fortbildungsplattform www.fortbildung-versicherungsrecht.at starten. Diese richtet sich vor allem an im Versicherungsvertrieb tätige Personen und wird sowohl Videokurse als auch (je nach Pandemiesituation) Präsenzkurse zu relevanten Themen im Versicherungsrecht enthalten. Auch hier ist mein erklärtes Ziel: komplexe Themen, einfach erklärt. Genau wie in den LexisBriefings.
Sie bieten über Social Media immer wieder interessante Einblicke in den Arbeitsalltag einer Anwältin. Rechtsanwältin – ist das aus Ihrer Sicht ein „Traumberuf“?
Für mich: ja! Als Rechtsanwältin wird man mit jedem neuen Fall vor neue Herausforderungen gestellt. Langweilig wird es nie.
Dem steht als Selbständige die fachliche und wirtschaftliche Verantwortung gegenüber. Als ich mich im Juni 2018 nach fast 10 Jahren Großkanzlei selbständig gemacht habe, hatte ich nicht einen Mandanten. Um sich auf dem umkämpften Anwaltsmarkt zu etablieren, braucht es daher Einsatz und Frustrationstoleranz.
Aber dieser Einsatz zahlt sich aus! Und ich hoffe, dass sich in den nächsten Jahren auch mehr weibliche Kolleginnen für den noch eher männlich dominierten Beruf entscheiden werden.
Vielen Dank für das Gespräch!
Das Versicherungsvertragsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. Das Recht zum Versicherungsvertrag ist Privatrecht.
Privatversicherungsrecht ist in den beiden versicherungsspezifischen Gesetzen, dem Versicherungsvertragsrecht (VersVG) und dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 (KHVG), geregelt. Weiters sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) von großer Bedeutung für den Versicherungsvertrag.
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