MMag. Dr. Benjamin Twardosz, LL.M., ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Partner bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte. Von 2004 bis 2006 war er Schriftführer am VwGH. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen unternehmensrelevantes Abgabenrecht, Verfahrensrecht und Finanzstrafrecht. Der Experte im Bereich Tax Litigation über die „Begeisterung Verfahrensrecht“, Zeitmanagement und die Leichtigkeit des Schreibens.
Herr Dr. Twardosz, Sie sind Rechtsanwalt und Steuerberater und beschäftigen sich seit fast zwanzig Jahren mit dem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof. Wie kamen Sie zum Verwaltungsverfahrensrecht und was finden Sie an diesem Rechtsgebiet besonders spannend?
Nach der Matura habe ich Handelswissenschaften studiert und nach zwei Semestern parallel dazu mit Jus begonnen. Damals hat mich eigentlich das materielle Handels- und Zivilrecht mehr interessiert. Das Verfahrensrecht und insbesondere das Verwaltungsverfahrensrecht fand ich sehr trocken und konnte mir nichts darunter vorstellen.
Im Dissertantenseminar bei Prof. Werner Doralt machte mich dieser auf die Möglichkeit einer Tätigkeit als Schriftführer am Verwaltungsgerichtshof aufmerksam. Er schrieb dann ein Empfehlungsschreiben für mich. Ich bewarb mich und kam so an den VwGH. Dadurch lernte ich das Verfahren erstmals in der Praxis kennen und die trockenen Bestimmungen wurden mit Leben erfüllt. Spannend finde ich daran, dass „Recht haben“ und „Recht bekommen“ zwei unterschiedliche Dinge sind. Ohne Verfahrensrecht ist es nicht möglich, sich durchzusetzen.
Am materiellen Recht finde ich schade und problematisch, dass es sich insbesondere im Steuerrecht so häufig ändert. Detailwissen zum materiellen Recht ist im Abgabenrecht oft schon nach wenigen Monaten Makulatur. Das ist beim Verfahrensrecht nicht der Fall: Auch wichtige Details ändern sich nicht so rasch und es kommt auf die langjährige Erfahrung an.
Sie sind Autor des Handbuchs zum Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof, das demnächst in der bereits 5. Auflage erscheint. Wie kam es zu diesem Projekt?
Am VwGH war ich einem Richter zugeteilt, dem früheren Senatspräsidenten Dr. Anton Mairinger. Er kam ursprünglich aus dem BMF, war selbst Autor eines Kommentars zur Bundesabgabenordnung und war auf Verfahrensrecht spezialisiert. Er gab mir jede Woche ein bis zwei Stunden Unterricht. Als gelehriger Schüler habe ich natürlich eine Mitschrift verfasst. Diese Mitschrift gab ich ihm zur Kontrolle. Später ist daraus ein Buch entstanden.
Wo sollte dieses Handbuch keinesfalls fehlen?
In Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatungskanzleien und an den Verwaltungsgerichten. Interessanterweise habe ich bemerkt, dass das Werk auch von Studentinnen und Studenten gelesen wird. Das freut mich besonders.
Stichwort Zeitmanagement: Wie vereinbaren Sie Ihren Beruf als Rechtsanwalt und Steuerberater mit der Tätigkeit als Autor?
Das Geheimnis ist, dass man regelmäßig über einen längeren Zeitraum an den Publikationen arbeitet. Anstatt sich vorzunehmen zwei oder drei Tage am Stück an einem Werk zu arbeiten, sollte man besser jeden Tag eine halbe Stunde daran arbeiten. Damit kommt man schneller voran. Als Herausgeber merke ich, dass Autoren, die spät beginnen, und glauben, dann am Schluss der Abgabefrist alles nachholen zu können, meist nicht pünktlich fertig werden. Wer sofort beginnt, und sich Zwischenziele setzt, schafft es, die Arbeit neben den anderen Aufgaben unterzubringen, zB auf beruflichen Reisen.
Haben Sie einen Tipp für all jene, die auch ein Buchprojekt im Kopf haben, denen aber noch der letzte Schritt zu Stift und Papier fehlt?
Zunächst müssen Sie wissen, für wen Sie schreiben. Wenn Sie publizieren, schreiben Sie nicht für sich, sondern für andere. Versetzen Sie sich dann in die Rolle der Zielgruppe, und überlegen Sie sich, welche Fragen der Leser zu Ihrem Thema haben könnte. Diese Fragen müssen Sie behandeln.