Mag. Wolfgang Kolmasch ist Chefredakteur der Fachzeitschrift Zak („Zivilrecht aktuell“) und veröffentlicht regelmäßig Bücher und Zeitschriftenartikel zu zivilrechtlichen Themen im Verlag LexisNexis. Anlässlich des 15. Geburtstags der LexisNexis-Fachzeitschrift „Zivilrecht aktuell“ haben wir Mag. Kolmasch nach seinen schönsten Erinnerungen in seiner Rolle als Autor und nach dem Grund seiner Vorliebe für das Zivilrecht gefragt.
Warum haben Sie sich als Autor für unseren Verlag entschieden?
Man kann natürlich sagen, dass sich das sozusagen automatisch ergeben hat, weil ich ja nicht nur freiberuflicher Autor, sondern zunächst als Zivilrechts-Redakteur und nun als Zak-Chefredakteur auch Angestellter von LexisNexis bin.
Wahr ist aber auch, dass ich mir keinen besseren Verlag vorstellen kann. Mit den engagierten und netten MitarbeiterInnen in Lektorat und Programmmanagement zusammenzuarbeiten, ist nicht nur als Kollege, sondern auch als Autor immer eine Freude. Hervorheben möchte ich auch, dass ich hier als Autor ohne akademisches oder anwaltliches Umfeld stets unterstützt und gefördert worden bin, und zwar gerade auch dann, wenn es darum ging, etwas Neues auszuprobieren. So wie beispielsweise im letzten Jahr beim interaktiven Prüfschema zur Geschäftsfähigkeit.
LexisNexis-Autor Mag. Wolfgang Kolmasch
Auf welche Errungenschaften sind Sie besonders stolz?
Dass ich maßgeblich an der Entwicklung von zwei Produkten beteiligt war, die nicht nur sehr beliebt sind, sondern mit denen auch Innovationen bei der inhaltlichen Gestaltung juristischer Texte umgesetzt werden konnten: die Lexis 360 Briefings und natürlich die Zak. Bei der Zak war ich nicht nur von der ersten Idee an dabei, sondern ich verfasse dafür auch viele Inhalte (ua den Judikaturteil). Freude bereitet mir auch, dass meine schon weit über 100 Publikationen Anklang finden. Dazu gehören etwa das mittlerweile in 9. Auflage erschienene „Unterhaltsrecht“ und die Mitarbeit an zwei renommierten ABGB-Kommentaren.
Warum Zivilrecht?
Mich interessieren vor allem die alltäglichen, bodenständigen Fragen und Probleme. Die findet man natürlich am ehesten im Zivilrecht.
Möchten Sie eine Anekdote aus Ihrer Autorentätigkeit mit uns teilen?
Jeder Autor weiß, wie schwer es ist, Abgabetermine zumindest halbwegs einzuhalten. Und jeder Herausgeber und jeder Verlag kennt die Schwierigkeit, Autoren zur Abgabe in einem halbwegs akzeptablen Zeitrahmen zu bewegen. In diesem Zusammenhang werde ich nie ein Erlebnis mit Prof. Schwimann vergessen, der für mich auch aus diesem Grund immer DIE Herausgeberpersönlichkeit sein wird (und dem ich nicht nur durch die Übergabe des „Unterhaltsrechts“ ab der 3. Auflage viel zu verdanken habe).
Bei der Arbeit an der 1. Auflage des ABGB-Taschenkommentars, zu dem ich einen Teil beisteuere, war ich zeitlich eigentlich recht gut unterwegs. Angesichts des Abgabetermins am 31. Dezember bin ich natürlich davon ausgegangen, dass es niemandem auffallen wird, wenn ich mir noch etwas Zeit für den Feinschliff nehme und das Manuskript erst nach dem Dreikönigstag abgebe. Nicht gerechnet habe ich dabei mit Prof. Schwimann, der mich schon am 2. Jänner persönlich angerufen und nach dem Verbleib des Manuskripts gefragt hat. Im Rückblick erklärt dieses besondere Herausgeber-Engagement für mich, warum der Taschenkommentar nicht nur ohne Verzögerung erschienen ist, sondern sich auch sehr erfolgreich entwickelt hat.
Vielen Dank für das Gespräch!