Stimme des Monats August – Interview mit em. Univ. Prof Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M
Unsere Stimme des Monats August zeichnen wissenschaftliche Höchstleistungen, aber auch besondere Sprachgewandtheit und Liebe zur Belletristik aus. Professor, Herausgeber und Autor zahlreicher Standardwerke zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M. im Gespräch mit LexisNexis über wesentliche Bausteine des Gedankengebäudes, in dem sich Juristinnen und bewegen sollten und die Wichtigkeit der Sprache.
Herr Prof. Koppensteiner, Band 1 der Neuauflage zum Wettbewerbsrecht beinhaltet das Markenrecht, aber auch die Grundlagen des Wettbewerbsrechts. Wofür steht das Wettbewerbsrecht und warum sollte jeder Jurist zumindest die Grundzüge dieser Materie gut kennen?
Im Wettbewerbsrecht geht es – ganz grob zusammengefasst – darum, die Interaktion unter den Wirtschaftsteilnehmern so zu regulieren, dass niemand durch ungleiche Machtverhältnisse, unzureichende Möglichkeiten der Information, täuschende oder aggressive Werbung benachteiligt wird. Das Wettbewerbsrecht grenzt verfassungsrechtlich fundierte Freiheitsrechte gegeneinander ab. Es ist deshalb ein wesentlicher Baustein des Gedankengebäudes, in dem sich Juristen bewegen sollten.
Der Titel der Vorauflage lautete noch „österreichisches und europäisches Wettbewerbsrecht“. Diese Unterscheidung ist – wie Sie schon im Vorwort schreiben – heute nicht mehr zielführend. Was sind die spannendsten aktuellen Entwicklungen aus Ihrer Sicht?
Das Meiste des mehr oder weniger Neuen kommt von der Union, so die Verbesserung der Durchsetzung von Kartellrecht durch Stärkung der Klagemöglichkeiten Privater oder die intensivere Harmonisierung des Markenrechts. Darüber schwebt die manchmal überraschende, nicht immer überzeugende Rechtsprechung des EuGH.
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses war Ihnen immer ein Anliegen. Was empfehlen Sie jungen Juristinnen und Juristen, die in Ihr Berufsleben starten?
Für junge Wissenschaftler gilt das Gleiche wie für wissenschaftliche Bemühung um Recht schlechthin, mE also:
Erst einmal muss man eine nicht oder unzureichend erörterte Frage von Bedeutung finden, dann klären, welche Unterfragen beantwortet werden müssen, daraus eine im logischen Zusammenhang dieser Fragen verankerte Gliederung entwickeln. Beim Niederschreiben geht es vor allem um klare, also falsifizierbare Sätze. Redundanzen sollten vermieden werden. Manche Ausdrücke wie zB „dogmatisch“ werden besonders von Anfängern gerne verwendet, um den Eindruck wissenschaftlichen Tiefgangs zu vermitteln. Das sollte man nicht tun, ohne (was in den allermeisten Fällen nicht der Fall ist) eine exakte, geprüfte Vorstellung vom Inhalt des Begriffs zu haben. Wichtig wäre noch ein längerer Aufenthalt im Ausland, am besten, um dort eine weitere juristische Qualifikation zu erwerben. Die Beschäftigung mit einer fremden Rechtsordnung schärft den Blick auf die eigene, wie ich das selbst erfahren habe.
Ihr juristisches Engagement hat Sie nicht daran gehindert, auch andere Interessen zu verfolgen. Hervorzuheben sind dabei ua die literaturwissenschaftlichen Studien, es gibt eine Monografie, die zwei Größen der europäischen Literatur, Thomas Mann und José-Maria Eça de Queiroz, gewidmet sind. Was macht in Ihren Augen einen guten Schriftsteller aus?
In der Monografie, die Sie ansprechen, spielt sozusagen als Bindeglied noch „Madame Bovary“ eine wesentliche Rolle. Dass ich die besprochenen Bücher wie andere Werke der Autoren so schätze, liegt zunächst an ihrem Inhalt – in diesem Fall am „Schicksal“, an der deterministischen Prägung menschlicher Existenz. Hervorragende Belletristik at its best bringt dem Leser eine Dimension seines Inneren nahe, die ihm vorher nicht bewusst war. Ebenso wichtig wie der Inhalt ist die Formqualität eines Werkes – für Flaubert das schlechthin ausschlaggebende Kriterium. Mir kommt es auf die Korrespondenz von Inhalt und Form an, auf die Ausschöpfung der semantischen und syntaktischen Möglichkeiten, die in der jeweiligen Sprache stecken. Deshalb bedauere ich es, dass ich russische Literatur nicht im Original lesen kann.
Jemand wie Sie, der über geradezu beispiellose Arbeitsdisziplin verfügt, hat doch sicher auch noch andere Energiequellen, die ihn antreiben. Was begeistert Hans Georg Koppensteiner abseits der Juristerei und Literatur?
Ich habe mich immer gern sportlich betätigt (Tennis, Schifahren, neuerdings Eilmärsche mit Walking Sticks) und versuche, daran im Rahmen des altersbedingt-noch-Möglichen festzuhalten. Es ist mir wichtig, mich an „mens sana in corpore sano“ so lange zu halten, wie das halt geht. Was sonst? Ein ausgeprägtes Interesse für Geschichte – derzeit vor allem Renaissance -, Theater/Musik – großartig zB unlängst „Richard the Kid & the King“ im Rahmen der Festspiele oder „Cosi fan tutte“ letztes Jahr – Freude an unserem schönen Garten, weil Werk meiner Frau, Besinnliches in den späten Abendstunden bei Wein und Zigarren.
Vielen Dank für das Gespräch!
Em o. Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M. (Berkeley), ist an der Universität Salzburg tätig. Er war Gastprofessor an verschiedenen ausländischen Universitäten und ist wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
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