Analyse des Regierungsprogramms: Jetzt kommt Legal Tech Initiative
Die ÖVP-Grüne Regierung hat eine große Legal Tech Initiative angekündigt. Dies sind die Highlights bei Rechtsinformation, K.I. und Digitalisierung der Rechtsbranche – direkt aus dem Regierungsprogramm zitiert:
Transparente Verwaltung (Veröffentlichungen aller Verordnungen im RIS)
Verpflichtende Veröffentlichung im RIS zumindest von Urteilen der Oberlandesgerichte
Zugang zu ÖNORMEN für Gebietskörperschaften sowie Bürgerinnen und Bürgern erleichtern. ÖNORMEN sind ein wichtiger Arbeitsbehelf für Behörden, die Erleichterung des Zugangs steigert die Effizienz und Umsetzbarkeit für Städte und Gemeinden
Schaffung einer digitalen Plattform für Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer zur nutzerzentrierten Bündelung zur Bereitstellung der erforderlichen Verfahrensinformationen (allen voran Akteneinsicht, Verfahrensstand, Verhandlungstermine, Edikte)
Weiterführung der strategischen Initiative „Justiz 3.0“ zur Digitalisierung der Aktenführung:
- Verpflichtendes digitales Verfahrensmanagement für die gesamte Gerichtsbarkeit bis Ende 2022 bei Berücksichtigung des nötigen Ressourcenbedarfs
- Orts- und zeitunabhängige Akteneinsicht samt Information zum Verfahrensstand, unter Beibehaltung physischer Akteneinsicht
- Strukturierte personenbezogene Übersicht zu Verhandlungsterminen sowie der Möglichkeit zur Mitteilung von Terminpräferenzen für Verfahrensbeteiligte samt verbesserten Möglichkeiten zur Einbringung und zum Empfang von justiziellen Schriftstücken
Implementierung von regionalen Justiz-Servicecentern (Helpdesk), die über eine entsprechende personelle Ausstattung verfügen, um einen Großteil der Bürgeranfragen rasch und unbürokratisch erledigen zu können
Einrichtung eines zentralen Telefoncenters mit dem Ziel, als First-Level-Support sämtliche eingehende Telefonate entgegenzunehmen und einen Großteil der Anfragen rasch und unbürokratisch zu erledigen
Förderung einer für Laien verständlicheren Sprache in der Justiz
Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Unterstützung gerichtlicher Entscheidungen durch automatisierte Literaturrecherche und Aufbereitung von digitalen Akten sowie zur Schaffung von Transparenz und Rechtssicherheit durch öffentliche Zurverfügungstellung von anonymisierten rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen
Moderne Protokollierungsbestimmungen unter Ausweitung des Einsatzes geeigneter und benutzerfreundlicher Spracherkennungsprogramme
Entlastung der Staatsanwaltschaft durch Einsatz von KI zur Durchsuchung von Beweismitteln (gemeinsames System für StA und Polizei)
Österreich wird sich für eine Stärkung von Initiativen auf internationaler Ebene einsetzen, um wirksam Problemen entgegenzutreten, die durch die künstliche Intelligenz für die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie entstehen
Die Definition roter Linien in der Anwendung von KI durch den österreichischen Staat; Entscheidungen in der Verwaltung, die unmittelbare Auswirkungen auf Menschen haben, dürfen maschinell unterstützt, aber nicht durch Maschinen getroffen werden
Die Förderung von KI-Entwicklung und -Anwendung erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung ethischer Grundsätze (insbesondere in den Bereichen Datenschutz, Privatsphäre und unter Berücksichtigung sozialer Auswirkungen). Ziel ist es, ein Alleinstellungsmerkmal der europäischen KI zu generieren
Im Bereich der Asylverfahren ist auch interessant: Prüfung der Einführung eines Sprachanalysetools „voice biometrics“ zur leichteren Bestimmung des Herkunftslandes. Evaluierung bestehender Erfahrungen