Interaktive Schmerzengeld-Tabelle: Update
Die Zak-Schmerzengeld-Tabelle der Rechtsdatenbank Lexis 360® wurde kürzlich aktualisiert und an die jüngste Rechtsprechung angepasst! Interaktive Tabellen sind ein Element von LexisNexis‘ Augmented Content – eine LexisNexis Initiative, wo Fachinhalte mit multimedialer Darstellung und Technologie angereichert werden.
Update der Zak-Schmerzengeldtabelle
Bei schweren Verletzungen mit gravierenden Dauerfolgen verlieren die Schmerzengeldsätze von Hartl (zur Fassung 2019 siehe Zak 2019/117, 72) an Aussagekraft. Hier steht bei der Bemessung ein Vergleich mit Schmerzengeldzusprüchen aus der Vergangenheit im Mittelpunkt.
- Als Bemessungshilfe bietet die Zak-Schmerzengeldtabelle eine ausführliche Übersicht über Beträge, die in der jüngeren OGH-Judikatur als Schmerzengeld (allgemein und für Trauer- bzw Schockschäden) und als Verunstaltungsentschädigung zugesprochen wurden.
- Das Suchfeld ermöglicht die Einschränkung der Liste auf konkrete Verletzungen, Schäden bzw Fallgestaltungen.
- Beim Vergleich mit Zusprüchen aus der Vergangenheit ist auch eine eingetretene Geldentwertung zu berücksichtigen. Neben dem ursprünglichen Zuspruch führt die Tabelle daher auch einen mit dem Verbraucherpreisindex (VPI) valorisierten Betrag an, wobei das Enddatum der Valorisierung frei wählbar ist.
- Mit dem jüngsten Update bietet die Tabelle eine Übersicht mit Stand Dezember 2019
Weitere interaktive Tabellen
Zak-Wintersportunfalltabelle
Die Suchfunktion durchforstet die aufbereiteten Daten der LexisNexis-Juristen, und bietet eine Übersicht über die Schuldanteile von Geschädigten und Schädiger bzw. die Reduktion des Schadenersatzes bei verschieden Unfallszenarien. Dies stellt die Recherchearbeit der Zak-Redaktion der letzten 15 Jahre dar und bietet mehr als 500 Suchbegriffe. Zur Wintersportunfall-Tabelle.
Zak-Reisepreisminderungstabelle
Die aufbereiteten Daten der Zak-Redaktion bieten eine Suchfunktion sowie eine Übersicht, welchen Geldbetrag man für einen Reisemangel potentiell zurückbekommen kann und zeigt auch an, wenn ein Mangel möglicherweise zu geringfügig für eine Reklamation ist. Es ist die gesammelte Recherchearbeit der letzten 15 Jahre mit mehr als 300 gerichtlichen Urteilen und 1.000 Suchbegriffen. Zur Reisepreisminderungs-Tabelle bzw Reisemangel-Tabelle.