Handbuch Medizinrecht Herausgeber im Interview
Das Standardwerk Handbuch Medizinrecht ist vor Kurzem in dritter, umfassend überarbeiteter und nochmals erweiterter Auflage im Verlag LexisNexis erschienen. Ausgewiesene Experten des Medizinrechts aus Wissenschaft und Rechtspraxis bearbeiten die anspruchsvolle Materie von Zivil- und Strafrecht bis zu berufs- und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedinungen in 41 Kapiteln.
Wir haben die Herausgeber Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch und Hon.-Prof. Dr. Felix Wallner zum Interview gebeten:
Das Handbuch Medizinrecht ist soeben in dritter Auflage, mitten in der Zeit von COVID 19, erschienen. Was zeichnet das Werk gerade jetzt aus und worauf hat das Autorenteam einen besonderen Fokus gelegt?
Das Werk ist brandaktuell und ist ein exzellentes System des Medizinrechts. Neu ist ein eigenes Kapitel zum Gewebesicherheitsgesetz sowie zu den Masseuren. Wie in den Vorauflagen liegt besonderer Fokus auf der Verständlichkeit für den Rechtsanwender und dem Nutzen für die praktische Anwendung.
Hon.-Prof. Dr. Felix Wallner |
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch |
Vor welchen besonderen Herausforderungen steht das Medizinrecht in diesen Monaten, wie beeinflusst Corona das Medizinrecht (zB im Hinblick auf Triage-Entscheidungen)?
Das Medizinrecht ist durch die COVID-19-Gesetzgebung durchaus tangiert. Es sind aber eher Regelungen, mit denen die Verfügbarkeit von Personen in den Medizinberufen erleichtert wird sowie Erleichterungen bei den Abläufen. Das Erfordernis von Triage-Entscheidungen ist Gott sei Dank in Österreich nicht praktisch relevant geworden, Vorbereitungen auf fachlicher Ebene hat es aber gegeben. Hier hat die Bioethikkommission vorgearbeitet.
Wie sehen Sie die durch Corona häufiger werdenden Ferndiagnosen, könnte da nun wohl bei Fehldiagnosen ein anderer Haftungsmaßstab angesetzt werden?
Das ist eine sehr heikle Frage. Derzeit haben wir wohl die unbefriedigende Situation, dass von Heilberufen aus verschiedenen Gründen (Kosten, Praktikabilität, iZm Corona aber auch zum Infektionsschutz) immer mehr telemedizinische Leistungen erwartet werden, ohne dass die Rechtslage dafür auch entsprechende Haftungseinschränkungen vorsieht.
Welche Neuerungen im Medizinsektor hat das Jahr 2020 mit sich gebracht, mit welchen neuen Herausforderungen sehen sich ÄrztInnen aber auch JuristInnen nun konfrontiert?
Wir gehen davon aus, dass die zunehmende Bedeutung der Telemedizin einen besonderen Stellenwert in medizinrechtlichen Betrachtungen haben wird. Aber auch der Datenschutz bei gleichzeitigem Bedarf nach immer mehr Datengrundlagen für die individuelle Betreuung des Patienten oder der zunehmende Bedarf an Kooperationsmöglichkeiten zwischen Ärzten, bzw. zwischen Ärzten und anderen Heilberufen wird das Medizinrecht aktuell sehr beschäftigen.