Erfolgreiches Verfahren
LexisNexis im Interview mit einer beeindruckenden Herausgeberin und passionierten Lehrenden
Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner ist Herausgeberin eines der Bestseller im LexisNexis- Sortiment. Der umfassende Kommentar zur Exekutionsordnung ist seit mehr als 15 Jahren wesentlicher Begleiter bei Exekutionsverfahren. Auch das Lehrbuch „Zivilverfahren“ behauptet seit 20 Jahren seine zentrale Stellung und bietet Studierenden aber auch Berufsanwärtern (Rechtsanwalts- und Richteramtsanwärtern) und all jenen, die an rascher Information über das Zivilverfahrensrecht interessiert sind, einen prägnanten Überblick. Anlässlich des Erscheinens der 12. Auflage spricht die Expertin des Zivilverfahrens- und auch Familienrechts über die Neuerungen in der EO, die Lehre und das Lernen in der Zukunft sowie über ihre Gedanken zur geplanten Novelle zum Unterhalt.
Frau Prof.in Deixler–Hübner, kürzlich wurden unter Ihrer Herausgeberschaft umfassend neu bearbeitete Kommentierungen zur EO veröffentlicht. In diesem Bereich gab es durchgreifende Neuerungen – Stichwort GREx: Das erklärte Ziel der Regierung war die Steigerung der Effizienz des Exekutionsverfahrens um Forderungen rascher einzubringen. Wo ist das aus Ihrer Sicht besonders gut gelungen?
Bislang musste der Gläubiger bei der Exekution wegen Geldforderungen die genauen Exekutionsobjekte bezeichnen, obwohl ihm das entsprechende Vermögen des Verpflichteten meist unbekannt war. Durch Implementierung der Möglichkeit der Beantragung von (einfachen und erweiterten) Exekutionspaketen samt eines Vermögensverzeichnisses, wird nun mehr Rechtssicherheit und auch eine Effizienzsteigerung erreicht. Bei der Möglichkeit der Verwalterbestellung sind zwei Aspekte zu beachten: Einerseits dient sie zwar auch der Steigerung der Effizienz und Rechtssicherheit, andererseits kann sie in einzelnen Bereichen auch überschießend sein. Dies könnte wiederum in einer ungerechtfertigten Kostenbelastung für den Gläubiger münden.
Durch das vorzeitige Aufgreifen einer Zahlungsunfähigkeit sollen nun vor allem aussichtslose Exekutionen vermieden werden. Ist diese Schnittstelle zwischen Exekutionsverfahren und Insolvenzverfahren nunmehr für alle Beteiligten klarer geregelt? Glauben Sie, dass die im Rahmen der GREx umgesetzten Maßnahmen das Ziel – nämlich die Minimierung des Kostenrisikos für den Gläubiger im Zuge einer Exekution – erreicht werden konnte?
Der gesetzlich geschaffenen Möglichkeit bei offenkundiger Zahlungsunfähigkeit ein Gesamtvollstreckungsverfahren beantragen zu können, und das Exekutionsverfahren währenddessen ruhen zu lassen, stehe ich sehr positiv gegenüber. Da nun bereits zu einem früheren Zeitpunkt aktiv Handlungen gesetzt werden können, wird durch § 49a EO der Verfahrensaufwand wesentlich verringert. Bislang hatten die Verpflichteten unzählige Möglichkeiten das (Exekutions)verfahren mit Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen zu verschleppen, bis sich dann erst relativ spät herausgestellt hat, dass diese nun zahlungsunfähig sind. Freilich darf die Prüfpflicht des Gerichts dabei nicht überspannt werden, weil sich dadurch das Exekutionsverfahren erst recht wieder in die Länge ziehen würde.
Seit nunmehr 12 Auflagen begleitet das Lehrbuch Zivilverfahren Studierende beim Einstieg in das Erkenntnisverfahren und Grundzüge des Exekutions- und Insolvenzrechts. Erleichtert wird das Lernen nun durch den LearnJack, das sind interaktive Multiple-Choice-Fragen, die zur Prüfungsvorbereitung beantwortet werden können. Als Universitätprofessorin sind Sie im Zentrum der Wissensvermittlung. Wie sehen Sie Lehre und Lernen in der Zukunft?
Um es gleich vorweg anzumerken, sehe ich im jetzt verordneten „Distance Learning“ einen großen Nachteil für die Studierenden: Sie beteiligen sich oft aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr aktiv an Lehrveranstaltungen, dadurch entfällt die wichtige und notwendige Interaktion mit den Lehrenden. Seit dem Beginn der Pandemie zeichnet sich leider die Tendenz ab, dass Prüfungen nun schlechter ausfallen. Neue Situationen brauchen neue Ansätze und genau hier kommt LearnJack ins Spiel: Die Student:innen können so ihr bereits aus dem Lehrbuch erlangtes Wissen selbstständig überprüfen.
Ein weiteres Steckenpferd von Ihnen ist neben dem Zivilverfahrensrecht das Familienrecht. Anfang Jänner 2022 urteilte der Verfassungsgerichtshof, dass eine Ehe oder Eingetragene Partnerschaft keine Voraussetzung für eine gemeinsame Adoption ist. Schließt man Lebensgefährten von der Möglichkeit einer Adoption aus, stellt dies einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und Artikel 8 der Menschenrechtskonvention dar. Der Verfassungsgerichtshof setzt immer wieder Zeichen in Richtung Öffnung und Pluralität der Gesellschaft. Wie beurteilen Sie dazu die Gesetzesvorhaben der Regierung – Stichwort geplante Novelle zum Unterhalt?
Als besonders enttäuschend empfinde ich, dass das im Regierungsprogramm aufgenommene Projekt der Familienrechtsreform mit der Abschaffung des Verschuldenssystems bei der Scheidung nun nicht mehr weiterverfolgt wird und offenbar auf dem Abstellgleis steht. Nur die Reform des Kindesunterhalts wurde in ersten Schritten in Angriff genommen, wobei die vom Bundesministerium für Justiz vorgelegten ersten gesetzlichen Überlegungen sicherlich in vielen Details noch mit den Expert:innen genauer diskutiert werden müssen.
Vielen Dank für das Gespräch!