Die Unterhändler:innen von EU-Parlament und Rat einigten sich auf die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), auch bekannt unter dem Terminus Richtlinie über die Sorgfaltspflichten. Auf Unternehmen kommen nun im Beschaffungsprozess aber auch in den HR-Abläufen neue Anforderungen zu. Sie müssen umfassende umwelt- und menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten erfüllen.
Primär betrifft dies Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz. Doch auch KMUs sind indirekt stark betroffen, da die gesamte Lieferkette ins Visier genommen wird.
Beginnen Sie bereits jetzt mit der Vorbereitung!
Die neuen Vorschriften bieten nicht nur Verpflichtungen, sondern auch Chancen. Gestalten Sie Ihr Unternehmen positiv und erzielen Sie nachhaltige Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte. Auch, wenn Ihr Unternehmen jetzt noch nicht davon betroffen sein sollte, so kann gute Vorbereitung ein Wettbewerbsvorteil sein und Ihre Unternehmensreputation stärken.
LexisNexis möchte Sie mit Lexis 360® Smart ESG dabei unterstützen, die Herausforderung ESG anzunehmen und für die Zukunft gewappnet zu sein!
Verpflichtungen für Unternehmen
Die Sorgfaltpflichtenrichtlinie legt Regeln für die Verpflichtungen großer Unternehmen in Bezug auf tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte in ihrer Geschäftskette fest, die die vorgelagerten Geschäftspartner des Unternehmens und teilweise die nachgelagerten Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling umfasst. Die Richtlinie legt auch Regeln für Sanktionen und die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen fest. Sie verpflichtet die Unternehmen, einen Plan anzunehmen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.
Beschaffungsprozesse aber auch HR-Abläufe geraten somit in den Fokus und müssen umfassende umwelt- und menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten erfüllen.
Die Elemente im Überblick
Anwendungsbereich
Die vorläufige Einigung, die am Donnerstag, den 14.12.2023 zwischen den beiden Mitgesetzgebern erzielt wurde, umfasst den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Unternehmen mit über 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 150 Millionen Euro.
Ausnahmen
Der Finanzsektor wird vorerst ausgenommen, aber eine zukünftige Überprüfungsklausel ist vorgesehen.
Klimawandel
In Bezug auf den Klimawandel werden die Bestimmungen über die Verpflichtung von Großunternehmen, einen Übergangsplan zur Eindämmung des Klimawandels zu verabschieden und nach besten Kräften umzusetzen gestärkt.
Zivilrechtliche Haftung
Hier stärkt das Abkommen den Zugang der Betroffenen zum Recht. Es sieht eine Frist von fünf Jahren vor, innerhalb derer Betroffene (einschließlich Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft) ihre Ansprüche geltend machen können. Außerdem werden die Offenlegung von Beweisen, Unterlassungsmaßnahmen und die Verfahrenskosten für die Kläger begrenzt.
Beendigung von Geschäftsbeziehungen
Unternehmen müssen die Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartner beenden, sofern nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt oder die Menschenrechte durch Geschäftspartner festgestellt werden und diese nicht vermieden oder gestoppt werden können.
Geldbußen
Für Verstöße werden Geldbußen verhängt, die bis zu 5 % des Nettoumsatzes des Unternehmens erreichen können.
Öffentliches Auftragswesen
Die Einhaltung der CSDDD kann als Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen herangezogen werden.
Nächste Schritte
Die mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung muss nun von beiden Organen (von EU-Parlament und Rat) gebilligt und förmlich angenommen werden.
Sind Sie bereit für die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Lexis 360® Smart ESG sammelt und verarbeitet relevante Daten und bündelt zielgerichtete Inhalte u.a. zu den Bereichen Arbeitsrecht, Compliance – Whistleblowing, Datenschutz, Nachhaltigkeitsrecht und Umweltrecht.
Mit Hilfe von hochmoderner KI-Technologie auf Basis einer umfangreichen Datenbank bietet Lexis 360® Smart ESG die Möglichkeit, aktuelle Entwicklungen umfassend zu monitoren und sich im neuen Themenfeld ESG vor allem im rechtlichen Bereich auf ganzheitliche Lösungsansätze zu stützen.
Für ein effizientes Nachhaltigkeitsreporting.
Jetzt mehr erfahren Lexis 360® Smart ESG