Compliance Praxis im Gespräch mit Post-Generaldirektor Georg Pölzl
In Österreichs erstem Compliance-Magazin, „Compliance Praxis“ (LexisNexis) geht Post-Generaldirektor Georg Pölzl mit der Datenschutzbehörde (DSB) hart ins Gericht.
Die Behörde hatte 2019 über die Österreichische Post AG eine Strafe von 18 Millionen Euro verhängt, da diese ohne Zustimmung der Betroffenen politische Affinitäten erhoben und an Parteien weiterverkauft habe. Die Geldbuße hatte zu massiver Kritik am teilstaatlichen Logistikunternehmen geführt. Aufgrund von Formalfehlern hob das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) die Geldbuße am 26.11.2020 auf. In einer späteren Entscheidung stellte der Oberste Gerichtshof (OGH, 6Ob127/20z, vom 18.2.2021) fest, dass es sich auch bei statistischen Umfeld-Daten um personenbezogene Daten handelt, die zustimmungspflichtig sind.
Heute konstatiert Georg Pölzl:
„Was uns wirklich geschadet hat, waren vor allem auch falsche Vorwürfe in der Öffentlichkeit. Am 7. Jänner 2019 hat die Kronenzeitung mit dem Titel „Wie die Post uns alle ausspioniert“ aufgemacht. Das ist Unsinn. […] Dass wir persönliche Daten erhoben und dann verkauft hätten, war nie der Fall, wurde aber vielerorts behauptet, bis hin zu gutachterlichen Aussagen von Universitätsprofessoren und dem Boulevard.“
Im konkreten Fall sei legitimes Adressmaterial mit Umfeld-Daten wie dem Wohnort verbunden und daraus eine gewisse politische Affinität abgeleitet worden – eine Praxis, die bis vor Kurzem von der Gewerbeordnung rechtlich gedeckt war.
Vor dem Hintergrund einer durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veränderten, noch nicht ausjudizierten Gesetzeslage kritisiert Pölzl die Höhe der Strafe und die Weigerung der Datenschutzbehörde, Unternehmen im Vorfeld zu beraten:
„Ich finde die Strafe absurd in ihrer Höhe und ich finde, sie widerspricht dem im Gesetz normierten Grundsatz „Beraten vor Strafen“. Wir wurden in keiner Weise beraten. Jeder Versuch, Standpunkte der DSB einzuholen, wurde und wird auch jetzt noch verweigert. Das heißt, es wurde ohne vorherige Beratung gleich eine Rekordstrafe ausgesprochen, die auch im Weltvergleich rekordverdächtig ist – für ein Vergehen, das auf einem Verhalten auf Basis von widersprüchlichen Gesetzesmaterien beruht: der seit langem bestehenden Gewerbeordnung versus der im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung.“
Im Interview geht der Post-CEO außerdem auf Postenbesetzungen in der staatsnahen Wirtschaft, die Auswirkungen von Corona auf Geschäft und Personalentwicklung sowie die ambitionierten Nachhaltigkeitsziele der Post ein.
Das gesamte Interview mit Post-Generaldirektor Georg Pölzl können Sie im aktuellen Magazin sowie online bis Montag, 14.06.2021 kostenlos hier nachlesen. Danach ist der Artikel digital nur für Premium-Mitglieder verfügbar.