Checkliste zur Einführung eines Whistleblowing-Systems
Das neue österr. HinweisgeberInnenschutzgesetz sieht vor, dass Firmen ab 50 Beschäftigte ein Hinweisgebersystem einrichten müssen. Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems ist erst der Anfang – zusätzlicher Aufwand und Risiken entstehen vor allem durch die laufende Bearbeitung von Hinweisen.
- Es gilt einen Bearbeitungsprozess zu definieren, gesetzliche Fristen, laufendes Monitoring zu erfüllen, sowie sicherzustellen, dass rechtskonform und inhaltlich richtig abgeklärt wird, ob Hinweise relevant sind.
- Es gelten strenge Vorgaben für Hinweisgebersystem und Hinweisprüfung sowie strikte Abläufe und Informationspflichten.
LexisNexis möchte mit dem Hinweisgebersystem Lexis WhistleComplete diese Herausforderungen abfedern. Zusätzlich möchten wir Sie mit dieser Checkliste unterstützen:
Checkliste zur Einführung eines Whistleblower Systems entsprechend den Anforderungen des HSchG:
- Ermitteln Sie die Anforderungen an das Whistleblower System und erstellen Sie einen Aktionsplan für die Implementierung
- Bestimmen Sie den Umfang des Systems (Arten der Meldemöglichkeiten: zB Online-Tool; beachten Sie hierbei auch den Zugang für externe Hinweisgeber:innen und berücksichtigen Sie Tochterunternehmen, etc.) und welche Personen und/oder Abteilungen davon betroffen sind.
- Definieren Sie die Rolle und Verantwortlichkeiten des Compliance-Beauftragten.
- Beachten Sie die Anforderungen an die Datensicherheit, den Datenschutz und beziehen Sie gegebenenfalls die Betriebsrät:innen mit ein.
- Erstellen Sie einen Stufenplan mit konkreten Deadlines für die Implementierung eines Hinweisgeberkanals bzw Einholung von Angeboten bei externen Anbietern.
- Welche technischen Voraussetzungen des Tools müssen geprüft werden
- Eine vertrauenswürdige, sichere und vertrauliche Kommunikationsplattform, um Anzeigen bzw. Hinweise ggfs auch anonym einzureichen.
- Ein Tool, dass neben einem digitalen Meldekanal auch die Zurverfügungstellung bzw. Verwaltung mündlicher (telefonischer) bzw. persönlicher Meldungen unterstützt.
- Eine Plattform/ein Tool, die/das ein einfaches Einreichen der Hinweise durch den Hinweisgeber ermöglicht; Stichwort: Benutzerfreundlichkeit.
- Ein System, das Hinweisgeber:innen über den Status seiner Anzeige auf dem Laufenden hält und das einen gesicherten, anonymen Rückfragekanal – sowie die Möglichkeit eines späteren Informations- und Datenaustauschs – bereitstellt.
- Ein System, das nur autorisierten Personen den Zugriff auf die Anzeige und die damit verbundenen Daten ermöglicht.
- Ein System, das die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Speicherun/Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet.
- Legen Sie einen Prozess für Meldungen und die Bearbeitung fest
- Definieren Sie das Verfahren zur Prüfung, Ersteinschätzung und Verfolgung von Meldungen.
- Definieren Sie Kriterien zur Einstufung und Bewertung von Meldungen.
- Definieren Sie Fristen für die Bearbeitung entsprechend dem Hinweisgeber:innenSchutzG und zur Verfolgung von relevanten Hinweisen.
- Legen Sie Zuständigkeiten fest und definieren Sie Vertretungsregelungen.
- Veröffentlichen Sie eine Whistleblower-Policy
- Erstellen Sie eine Whistleblower-Richtlinie, die das Verhalten und die Verfahren für Meldungen durch Mitarbeiter:innen und Außenstehende beschreibt.
- Schulen Sie Ihr Personal in Bezug auf die Richtlinie, einschließlich des Compliance-Beauftragten.
Lexis WhistleComplete - Ihr Autopilot für das Hinweisgeberschutz-Gesetz
Lexis WhistleComplete ist ein komplettes Whistleblower-System – inklusive professioneller Prüfung aller Hinweise.
- Die Prüfung findet unter Verschwiegenheit statt und Firmen haben jederzeit Einsicht in alle Meldungen.
- Alle eingehenden Hinweise werden einer professionellen Erstprüfung durch Experten unterzogen.
- Relevante Hinweise werden von der renommierten Anwaltskanzlei Baker McKenzie erneut geprüft und mit einer Handlungsempfehlung an den Kunden übermittelt.
Damit erhalten Sie in kritischen Situationen umgehend ein Lösungsszenario. Weiters bietet Lexis WhistleComplete maximale Glaubwürdigkeit, ausgelagerte Risiken und minimalen Aufwand bei der Hinweisprüfung.
Jetzt mehr erfahren:
www.WhistleComplete.at