Bestseller-Herausgeberin Astrid Deixler-Hübner: Exekutionsordnung und Familienrecht im Fokus
Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner ist Bestseller-Herausgeberin bei LexisNexis. Der umfassende Kommentar zur Exekutionsordnung ist seit mehr als 15 Jahren ein wesentlicher und verlässlicher Begleiter bei Exekutionsverfahren. Die beliebte Rechtspraxis „Scheidung, Ehe und Lebensgemeinschaft“ bietet auch in der jüngst erschienenen Neuauflage 2023 Rat im Familienrecht. Die Lehrbücher „Zivilverfahren“, „Außerstreitverfahrensrecht“ und „Musterakt Zivilverfahren“ bieten Studierenden aber auch Berufsanwärter:innen sowie all jenen, die an rascher Information über das Zivilverfahrensrecht interessiert sind, einen prägnanten Einstieg in die Materien. Und damit nicht genug: Astrid Deixler-Hübner gewährt mit zahlreichen LexisBriefings auch digital exklusiv praxisrelevante Überblicke mit tiefergehenden Wurzeln über ihre zentralen Forschungsbereiche.
Frau Prof.in Deixler–Hübner, der von Ihnen herausgegebene Kommentar zum Exekutionsrecht ist nun gesamt und umfassend neu bearbeitet. In diesem Bereich gab es durchgreifende Neuerungen – Stichwort GREx: Das erklärte Ziel der Regierung war die Steigerung der Effizienz des Exekutionsverfahrens um Forderungen rascher einzubringen. Wo ist das aus Ihrer Sicht besonders gut gelungen?
Nachdem der erste Band des Kommentars, der die wesentlichsten Neuerungen durch die GREx bearbeitet hat, bereits 2022 erschienen ist,, sind nun sowohl die folgenden Bände II – IV als auch sämtliche Lieferungen am Markt und somit der gesamte EO-Kommentar – Buchausgabe sowie Loseblattsammlung – auf dem aktuellen Stand. Die darin behandelten Neuerungen haben weitere Vereinfachungen im Verfahrensablauf gebracht: So wurden zB die §§ 148 ff (Zwangsversteigerung) reformiert und strukturierter aufgebaut, indem sie nun – analog den anderen Exekutionsmitteln – dem Verfahrensablauf folgen. Die Verfahrenseffizienz und der Schutz des betreibenden Gläubigers sollen aber auch bei der Forderungsexekution dadurch gestärkt werden, indem auch bei einem Wechsel des Drittschuldners der Rang gewahrt bleibt (§ 295 EO nF). Die GREx führte darüber hinaus auch im Bereich der Kryptowährungen zur Klarstellung hinsichtlich ihrer Pfändungsunterworfenheit (§ 326 Abs 1 Satz 1 EO). Die Exekution in Unternehmen wurde gem § 341 EO nF auf Zwangsverwaltung oder Verpachtung beschränkt. Damit sind Unternehmen nun vor Zwangsversteigerungen geschützt, was eine bessere Bestandssicherheit bedeutet. Im Bereich der einstweiligen Verfügungen sticht insb die Verfahrensvereinfachung für Rechtsanwender und Betroffene ins Auge: Dort werden nun Dauer und Vollzug zusammengefasst dargestellt (§§ 382e, 382i EO) und durch Einbindung von Opferschutzeinrichtungen bei der eV zum Schutz vor Gewalt und der Privatsphäre wird für gefährdete Personen ein niederschwelligerer Verfahrenszugang ermöglicht (§ 382f EO). Fraglich bleibt allerdings, inwiefern die Reform auch Problemfelder aufreißt – zB durch das „Outsourching“ an einen privaten Dritten (Verwalter). Zwar bedeutet die Bestellung eines Verwalters – meist werden Rechtanwälte beauftragt – in aller Regel eine Vereinfachung für den betreibenden Gläubiger, kann aber auch mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden sein.
Ihre Lehrbücher „Zivilverfahren“ und „Außerstreitverfahren“ begleiten Studierende beim Einstieg in das Verfahrensrecht. Erleichtert wird das Lernen nun durch den LearnJack. Als Universitätsprofessorin sind Sie im Zentrum der Wissensvermittlung. Was sollte man beim Lernstoff besonders beachten?
Es geht hier in erster Linie nicht um Detailwissen, sondern um das Verständnis der großen Zusammenhänge in den verschiedenen Bereichen des Zivilverfahrensrechtsrechts, die ineinandergreifen. So ist es wichtig, schon zu Beginn der Rechtsverfolgung genau unterscheiden zu können, in welcher Verfahrensart eine Rechtssache zu behandeln ist – im streitigen oder außerstreitigen Rechtsweg. Darüber hinaus müssen Studierende nicht nur hinsichtlich der Verfahrensführung selbst Zusammenhänge herstellen, sondern auch bei der Zwangsvollstreckung unterscheiden können, in welchen unterschiedlichen Formen diese jeweils zu betreiben ist. Auch der Schnittstelle zwischen Exekution und Insolvenz muss – nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Änderungen der GREx – besonderes Augenmerk gewidmet werden. Wichtig ist es vor allem, den Verfahrensablauf in der Praxis zu verstehen und in der Lage sein zu können, Schriftsätze und Entscheidungen möglichst stringent und richtig zu verfassen. Ein wertvolles Asset zum Verständnis stellt auch der LernJack dar, wonach die Studierenden ihr aus dem Lehrbuch erlangtes Wissen durch interaktive Multiple-Choice-Fragen selbstständig überprüfen können.
Neu erschienen ist auch der gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (VP des OGH) herausgegebene Musterakt Zivilverfahren. Wie wichtig ist es aus Ihrer Sicht, schon während der Ausbildung den Praxisablauf zu kennen – wo doch der Prüfungsstoff an sich schon sehr umfassend ist?
Es sind zwar bereits im Lehrbuch „Zivilverfahren“ zahlreiche glossierte Schriftsätze, Entscheidungen und Muster enthalten, um den Lernstoff praxistauglich verstehen zu können. Dennoch geht diese besondere Lernunterlage noch einen Schritt weiter und daher detailreicher auf die Praxis ein: Neben einer theoretischen, aber mit Praxishinweisen versehenen Einführung, werden anhand eines sich in der Praxis ähnlich abgespielten mit zahlreichen Hinweisen ergänzten Falls – von der Klage bis zur Entscheidung des OGH – auch Muster von nicht alltäglichen Rechtsinstituten, möglichen Anträgen und Entscheidungsformen eingebaut. Dies sind beispielsweise der Beitritt und die Zurückweisung eines Nebenintervenienten, die Einwendung gegen ein Kostenverzeichnis, ein Teil-Zwischenurteil oder die Wiedergabe von einschlägigen Beilagen wie Polizeiberichte, Gutachten usw. Damit hebt sich dieses Werk von den sonstigen Lernbehelfen ab und bereitet nicht nur Studierende bestens auf die Gerichtspraxis vor, sondern stellt auch für Berufsanfänger eine wertvolle Ergänzung im Gerichtsalltag dar.
Ein weiteres Steckenpferd das Familienrecht. Ihre Bestseller-Rechtspraxis „Scheidung, Ehe und Lebensgemeinschaft“, ist kürzlich in 14. Auflage erschienen.
Das Zivilverfahren ist nicht ohne die Grundlage des Zivilrechts zu verstehen und umgekehrt. Beide Rechtsbereiche sind eng miteinander verwoben, was besonders für das Familienrecht gilt. Nur die eine Seite der Medaille zu betrachten greift daher stets zu kurz. Fälle nur nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu lösen, ohne gleichzeitig das Zivilverfahrensrecht mitzudenken, wird nicht zum gewünschten Ziel führen. Hat man nämlich einen Fall nach zivilrechtlichen Grundlagen optimal gelöst, bedeutet das noch lange nicht, das gefundene rechtliche Ergebnis auch bei Gericht auf diese Weise durchsetzen zu können. Das zeigt sich besonders im Familienrecht, weil hier neben den allgemeinen Rechtsansprüchen auch der höchstpersönliche Bereich der Rechtssuchenden betroffen ist: Rechtsvertreter sollten daher über die rein zivilrechtlichen Gegebenheiten auch gleichzeitig die zielführenden Verfahrensschritte beachten und in einer Gesamtbetrachtung für den Mandanten die beste Lösung liefern. Diese Herausforderung erachte ich als das in der Praxis wirklich Spannende. Das Buch versucht nun, beide Bereiche mit zahlreichen Beispielen und Mustern plakativ und praxisgerecht darzustellen.
Vielen Dank für das Gespräch!
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