Um die Materie Baurecht einer breiteren Zielgruppe zugänglich zu machen, wird zum Baurechtsgesetz erstmals ein BauRG-Sonderband herausgegeben. In diesem Sonderband werden nicht nur die Bestimmungen des BauRG eingehend kommentiert, sondern auch Verknüpfungen zu relevanten Materiengesetzen, wie etwa BTVG, WGG und BVergG 2018, hergestellt.
Zum Erscheinen des aktuellen Werkes sprechen die Herausgeber Dr. Christian Prader, Mag. Alexander Sporer und MMag. Dr. Benjamin Dobler darüber, wie sich das Immobilienrecht – im Speziellen das Baurecht – in Zukunft entwickeln wird und über die Notwendigkeit, jetzt gerade hier am aktuellen Stand zu sein.
Zunächst herzlichen Glückwunsch zum Erscheinen des neuen Kommentars zum Baurechtsgesetz! Warum ist es aus Ihrer Sicht gerade jetzt wichtig, hier am aktuellen Stand zu sein?
Vielen Dank. Hier am aktuellen Stand zu sein zahlt sich aus, weil die praktische Relevanz des Baurechts sich insbesondere aufgrund der (steigenden) Grundknappheit und (Grundstücks)Preise immer mehr erhöht. Darüber hinaus bietet eine Gestaltungsfreiheit wie jene des BauRG an sich Vorteile in Form von Flexibilität und Individualität, jedoch ist gleichzeitig eine sorgfältige und vorausschauende Vertragsgestaltung umso wichtiger. Schlussendlich handelt es sich um eine eher komplexe Materie, weil Bauwerke auf fremden Grund nach wie vor eine sehr spezielle Ausgestaltung darstellen, im Grundbuch eine besondere Darstellung erfahren und einige Materiengesetze (wie das WGG, BTVG und BVergG 2018) miteinbezogen werden müssen.
In wessen Bibliothek sollte das Werk keinesfalls fehlen und warum?
Unseres Erachtens wird fast jede Person und Einrichtung bzw Institution mit dem BauRG zu tun haben, die mit dem Immobilienrecht zumindest regelmäßige Berührungspunkte aufweist. Konkret ziehen somit nicht nur Rechtsanwaltskanzleien und Notariate einen Nutzen aus dem Kommentar in ihrem (digitalen) Regal, sondern auch andere Vertragsverfasser und beispielsweise gemeinnützige Bauvereinigungen. Wir würden uns natürlich auch darüber freuen, wenn das Werk zudem im universitären Bereich sowie in der Justiz Anklang und Verwendung findet. Die Aufnahme dieses Werks in einer Bibliothek ergibt sich aus den oben genannten Gründen: Gestaltungsfreiheit bietet Vorteile, birgt aber auch Gefahren.
Was macht das Werk aus Ihrer Sicht zu einem Unikum?
Neben der Tatsache, dass es sich um die aktuellste Kommentierung handelt sowie die vorgenommene Gesamtabhandlung auch mittelbar berührte Materien wie WGG, BTVG und BVergG 2018 abdeckt, war uns eine gewisse Tiefenschärfe von Bedeutung. Es beinhaltet die zum Zeitpunkt der Verfassung verfügbaren (einschlägigen) Quellen für weitere Recherchen und Hintergründe und weist auf divergierende Meinungen in Lehre und Rechtsprechung hin. Schlussendlich wurde mit einer klaren Struktur und praxisorientierten Abhandlung versucht, konkrete und hilfreiche Aussagen zur (Un)Zulässigkeit von Klauseln und eigenen Vorgehensweise zu tätigen, um dem Rechtsanwender die Arbeit zu erleichtern.
Was macht das Immobilienrecht – und im Speziellen hier das Baurecht – aus Ihrer Sicht so wichtig? Wie wird es sich in Zukunft entwickeln?
Im Laufe eines Lebens hat zwangsläufig jede Person mit dem Immobilienrecht zu tun, weil jede/r in einer solchen wohnt – sei es als Mieter:in oder Eigentümer:in. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu vielen anderen Rechtsbereichen, die nicht jede Person betreffen. Die (vorgelagerten) Verwertungen durch Kauf, Miete usw – sei es privat oder gewerblich – kommen noch hinzu und verstärken die Relevanz des Immobilienrechts. Das Baurecht als Teil dieses Rechtsgebiets und seine Bedeutung haben wir schon eingangs angeschnitten. Unseres Erachtens bleibt es auch in Zukunft eine sinnvolle Alternative zum Verkauf einer Liegenschaft und sollte von allen Marktteilnehmern, insbesondere Gebietskörperschaften, bei einer Verwertung berücksichtigt werden. Baurechtsnehmer sowie Erwerber von Baurechtswohnungseigentum können ebenfalls davon profitieren, weil die Anschaffungskosten des Grundes selbst außer Betrachtung bleiben (sollten). Käufer sollten aber stets hinsichtlich der Unterschiede zu einem „Kauf samt Grund“ entsprechend aufgeklärt werden.
Dr. Christian Prader hat seinen Schwerpunkt im Wohn- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht und Zivilrecht. Er ist Mitherausgeber der ImmoZak und Autor zahlreicher Publikationen insbesondere im MRG, WEG, WGG und BTVG.
Mag. Alexander Sporer ist Unternehmensjurist in Innsbruck. Zuvor war er Rechtsanwaltsanwärter bei zwei Wirtschaftskanzleien in Innsbruck/Wien. Seine Schwerpunkte liegen in der Beratung von öffentlichen Auftraggebern im Vergabe- und dem damit zusammenhängenden Vertragsrecht, insbesondere betreffend Immobilien-Projekten. Er ist ständiger Vortragender und Autor von Publikationen.
MMag. Dr. Benjamin Dobler ist Richter des Landesgerichts Innsbruck. Zudem ist er Autor zahlreicher Publikationen sowie Vortragender insbesondere im Zivil-, Zivilverfahrens-, Wohn- und Immobilienrecht.