Das vor Kurzem im Verlag LexisNexis erschienene Werk „Arbeitsrecht in Grundzügen“ bietet auch in seiner 11. Auflage eine kompakte systematische Darstellung des Arbeitsrechts, das sowohl für Studierende als auch Praktiker:innen den idealen „first point of reference“ des Arbeitsrechts darstellt. Wir haben die Autoren des Praxislehrbuches, ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brodil und ao. Univ.-Prof Dr. Martin Gruber-Risak um ein kurzes Interview gebeten.
Herr Prof. Brodil, Herr Prof. Gruber-Risak – Ihr Lehrbuch „Arbeitsrecht in Grundzügen“ erscheint nunmehr bereits in der 11. Auflage. Warum sollten Studierende das Buch gelesen haben und danach lernen? Welche Elemente tragen zum besseren Verständnis für die Studierenden bei?
Der Trend unter Studierenden geht immer mehr dazu, von der Erarbeitung des Stoffes mit klassischen Lehrbüchern abzugehen und mit möglichst kursorischen Zusammenfassungen das Auslangen zu finden. Der Brodil/Gruber-Risak geht seit Anbeginn den Weg, an der Schnittstelle von Lehrbuch und Handbuch den bestmöglichen Kompromiss zu finden. Das erklärt wohl auch den Erfolg.
Weshalb sollten auch Praktiker:innen das Buch lesen bzw in ihre (juristische) Handbibliothek mitaufnehmen?
Der ausführliche Anmerkungsapparat, der traditionell auf dem letzten Stand ist, bietet Praktiker:innen den idealen Einstieg in juristische Recherche. Die Darstellung ist zwar konsequent gestrafft, aber dennoch vollständig.
Welche Kapitel wurden diesmal einem besonders ausführlichen Check unterzogen? Was sind die wichtigsten Neuerungen, die in der Neuauflage eingearbeitet wurden?
In den letzten Jahren war die Gesetzgebung auch im Arbeitsrecht durch die COVID-19-Pandemie geprägt, wobei die Bestimmungen in der Regel ein Ablaufdatum hatten bzw haben. Wir haben diese deshalb auch nur sehr behutsam eingearbeitet. Die bleibende Änderung der letzten Jahre war sicherlich das Home-Office-Paket 2021, das insbesondere bei der Kostentragung und der Haftung Neuerungen gebracht hat.
Den Studierenden wird das Lernen auch durch den LearnJack erleichtert (Anm. der Redaktion: das sind interaktive Multiple-Choice-Fragen, die zur Prüfungsvorbereitung beantwortet werden können). Was hat sich in der die Lehre im Lauf der letzten Jahre und Jahrzehnte verändert? Wie sehen Sie Lehre und Lernen in der Zukunft?
Ein Effekt der Pandemie ist sicherlich auch, dass die Lehre und die Prüfungen in den letzten Semestern zu wesentlichen Teilen online bzw hybrid erfolgten, und dass dies zum Teil weiter anhält. Studierende haben sich daran gewöhnt, dass Lehrinhalte auch digital angeboten werden und damit auch jederzeit verfügbar sind. Wir haben solche digitalen Lernunterstützungen in Form des LearnJack bereits bei der letzten Auflage in das Lehrbuch integriert und bieten so die Möglichkeit zur Online-Wissensüberprüfung.
Abschließend ein Ausblick in die Zukunft des Arbeitsrechts und der sich stellenden Themenschwerpunkte: Welche Themen sind aus Ihrer Sicht die Zukunftsthemen, wo orten Sie besonderen Handlungs- bzw Verbesserungsbedarf?
Die Zukunft bringt jedenfalls hinsichtlich der Weiterentwicklung neue Rechten und Pflichten im Hinblick auf neue, digitale Technologien und das damit verbundene, jedenfalls in Teilbereichen erhöhte Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer:innen. Dazu kommt, dass durch das Anwachsen der Gruppe der Selbstständigen ohne Beschäftigte, den Solo-Selbstständigen, die Ausweitung des Schutzbereich des Arbeitsrechts über die „persönlich Abhängigen“ hinaus gerade intensiv diskutiert wird. Diese befinden sich nämlich sozial und ökonomisch in einer ähnlichen Situation wie traditionelle Arbeitnehmer:innen. Das betrifft vor allem, aber nicht nur die Plattformbeschäftigten – hier besteht sicherlich ein genereller Anpassungsbedarf.
Vielen Dank für das Gespräch!
ao. Univ.-Prof, Dr. Wolfgang Brodil ist außerordentlicher Universitätsprofessor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht und Leiter der Forschungsstelle Sportrecht an der Universität Wien (https://sportrecht.univie.ac.at/). Neben seiner langjährigen Tätigkeit im Datenschutzrat ist er seit 2001 Mitglied des Senats 2 der Österreichischen Fußballbundesliga. Er ist wissenschaftlicher Leiter der Wiener Oktobergespräche und Autor zahlreicher Publikationen zum Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz- sowie Sportrecht.
ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Gruber-Risak ist nach Karrierestationen in der Anwaltei und im Ausland (Universität Passau/Deutschland, University of Otago/Neuseeland) ao. Universitätsprofessor am Institut für Arbeit- und Sozialrecht der Universität Wien. Er ist Vertrauensdozent der Hans-Böckler-Stiftung, Mitherausgeber des HSI Report zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht sowie 2021 – 2023 Visiting Fellow beim Think Tank Bruegel in Brüssel/Belgien. Neben seiner umfangreichen auch internationalen Publikations-, Lehr- und Vortragstätigkeit berät er Interessenvertretungen sowie die Europäische Kommission und die Internationale Arbeitsorganisation insb in Fragen der Digitalisierung der Arbeitswelt.