AI für Gerichte? Nachbericht zum Women in Law Lunch
Am 6.9. trafen sich rund 50 Jurist:innen aus Kanzleien, Unternehmen und Behörden, um sich mit dem Thema „AI in der Gerichtsbarkeit“ auseinanderzusetzen. Im Rahmen der Initiative „Women in Law“ hatten LexisNexis und Future Law zum Business Lunch geladen. Nach einer Begrüßung durch Caroline Weerkamp (RA bei der Kanzlei Philadelphy Steiner) und Sophie Martinetz (Future Law), den Initiatorinnen der Initiative führte Sophie Martinetz durch das Programm.
Elisabeth Paar, Universitätsassistentin am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft in Graz präsentierte ihre Dissertation. Darin untersuchte Sie das Thema „Verfassungsrechtliche Grenzen des Einsatzes künstlicher Intelligenz in Gerichtsverfahren“ unter der Kernfrage, ob Richter:innen durch AI ersetzt werden können.
Die Untersuchung, die sich auf den Zivilprozess beschränkte, basierte unter anderem auf der Gegenüberstellung der AI und der menschlichen Entscheidungsfindung. Dabei kam Sie zum Ergebnis, dass AI Richter:innen nicht ersetzen, aber bei Vorbereitung, Recherche und Entwurfserstellung wesentlich unterstützen kann.
Auch Kathrin Theres Hagenauer, Director Content bei LexisNexis, betonte, dass AI in der Gerichtsbarkeit neue Möglichkeiten für einen schnelleren und breiteren Zugang zu Fachinhalten bietet und dass der Einsatz von AI ein großes Potenzial zur Effizienzsteigerung bei juristischen Arbeiten bietet. Jurist:innen werden in Zukunft zum Beispiel AI-Lösungen für Zusammenfassungen, Entwurfserstellung und Recherche nutzen können.
Sie betonte dabei auch, dass der verantwortungsvolle Einsatz von AI einen großen Kompetenzaufbau und klare Rahmenbedingungen erfordert.
Barbara Ofner, Produkt-Managerin bei LexisNexis, hatte bereits die Gelegenheit sich auf der diesjährigen Richter:innen-Tagung mit den Akteur:innen der Gerichtsbarkeit auszutauschen und betonte, dass Transparenz, also eine klare Kennzeichnung AI-generierter Inhalte unabdingbar ist.
Außerdem werde in der AI-Produktentwicklung die Fehlervermeidung durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung mittels laufender Tests überwacht.
Sophie Martinetz schloss mit den Worten, dass AI viele Aufgaben übernehmen kann, aber kritisches juristisches Denken nicht zu ersetzen sei. Jurist:innen müssten allerdings ein neues Sklillset für den AI-Einsatz erwerben.
Jurist:innen müssten bereits in der Ausbildung ein neues Skillset für den AI-Einsatz erwerben – darüber waren sich auch die Teilnehmer:innen der abschließenden Diskussion einig.
Das Thema AI im Verwaltungsverfahren hat Experte Univ.-Prof. Dr. Matthias Lukan im Videointerview analysiert.