DIE Zeitschrift für Wirtschafts-,
Arbeits- und Steuerrecht wird 40.
Die Zeitschrift RdW – Österreichisches Recht der Wirtschaft – feiert runden Geburtstag. Sie unterstützt bereits seit vier Jahrzehnten ihre Leser:innen durch übersichtlich und inhaltvoll kompakt auf den Punkt gebrachte Beiträge im Wirtschafts-, Arbeits- und Steuerrecht.
Das möchten wir zum Anlass nehmen, Ihnen einen Einblick in die Geschichte und die Anfänge der RdW sowie deren Entwicklung zu gewähren. Wir haben die Herausgeber:innen zum Interview gebeten und ihnen ein paar Fragen gestellt.
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RdW - Österreichisches Recht der Wirtschaft
Übersichtlich und inhaltvoll kompakt auf den Punkt gebracht deckt die RdW seit Jahrzehnten alle Bereiche zum Recht der Wirtschaft gut lesbar und verständlich aufbereitet ab.
Mit der RdW erhalten Sie:
- Alles, was Sie im Wirtschafts-, Arbeits- und Steuerrecht wissen müssen – 12x pro Jahr
- Fundierte Beiträge zu aktuellen Gesetzesnovellen
- Höchste Qualität durch wissenschaftlichen Beirat
- Online-Zugriff auf alle RdW-Artikel seit 1983 (besonders praktisch für unterwegs und zum Arbeiten im Homeoffice)
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Erscheinungsweise: monatlich | 12 Ausgaben pro Jahr
Interview mit den Herausgeber:innen
Herr Prof. Mayr, Sie sind bereits 2004 zum damaligen Herausgeberteam gestoßen und bringen seitdem Erfahrungen aus der Praxis des BMF ein. Damit begleiten Sie die RdW aus dem heutigen Herausgeberteam am längsten. Können Sie uns etwas über die Geschichte und die Entwicklung der RdW erzählen?
G. Mayr: Im September 1983 erschien die RdW zum ersten Mal – Prof. Dr. Werner Doralt hat sie damals ins Leben gerufen. Seine Idee: Erstmals in Österreich die Schwerpunkte Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht in einer Fachzeitschrift zu vereinen. Diese Idee entwickelte sich zum Erfolgsrezept, wobei sich die RdW seit Anbeginn durch verständliche, prägnante Beiträge auszeichnet – sowie natürlich durch hohe Aktualität. Die Leser:innen erhalten mit der RdW auch einen laufenden Überblick über die rechtlichen Neuerungen. Prof. Doralt prägte 35 Jahre die RdW; seither ist es unser besonderes Anliegen, die RdW als eine führende Fachzeitschrift weiterzuführen und auch weiterzuentwickeln. Dabei gilt es immer mitzubedenken: Die Zeit unserer Leser:innen ist ein kostbares Gut, sie sollen sich als Kund:innen fühlen.
Das Herausgeber:innenteam besteht aus fünf Personen. Wie teilen Sie sich die Aufgaben untereinander auf?
G. Mayr: Da die RdW drei fachliche Schwerpunkte hat, braucht sie bei den Herausgeber:innen auch ausgewiesene Expert:innen im jeweiligen Fachgebiet: Das Wirtschaftsrecht fällt seit 2014 in die Zuständigkeit von Hon.-Prof. Dr. Wilma Dehn (Hofrätin am Obersten Gerichtshof), bis 2018 mit Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny, seither gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler (Professor am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien). Das Arbeitsrecht liegt seit 2011 in den Händen von Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank. Für das Steuerrecht konnte nach dem Ausscheiden von Univ.-Prof. Doralt im Jahre 2019 noch Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn gewonnen werden, er war Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck.
Prof. Schrank, das Arbeitsrecht hat in den vergangenen Jahren in der Wirtschaft immer mehr an Bedeutung gewonnen. Wie haben Sie diese Entwicklung erlebt?
F. Schrank: Das Arbeitsrecht befindet sich in einem dynamischen Wandel, es folgt den Entwicklungen und Notwendigkeiten der Arbeitswelt. Die Corona-Krise hat diese Tatsache noch weiter beschleunigt und dabei durchaus auch positive Effekte mit sich gebracht. Aufgrund der sich ständig ändernden Gegebenheiten und Bestimmungen für Unternehmer:innen, ist vor allem für diese die Aktualität der RdW von hoher Relevanz. Aber auch andere Entwicklungen, wie die DS-GVO oder das HinweisgeberInnenschutzgesetz, brachten wichtige Steine ins Rollen. Es bleibt im Arbeitsrecht auf jeden Fall spannend, das kann man sagen.
Frau HR Dehn, Sie bringen auch Ihre jahrelange oberstgerichtliche Erfahrung bei der RdW mit ein. Welche Entscheidungen waren für Sie als RdW-Mitherausgeberin in den letzten Jahren besonders bedeutsam?
W. Dehn: Die oberstgerichtliche Rechtsprechung ist immer ein wichtiger Leitfaden. In letzter Zeit besonders wichtig ist natürlich die Judikatur im Zusammenhang mit COVID-19 – sei es etwa im Versicherungsrecht, im Mietrecht oder im Zusammenhang mit Amtshaftungsklagen. Wie auch Medienberichte gezeigt haben, zählt auch die Rechtsprechung zum (Spät-)Rücktritt von Lebensversicherungen bei fehlerhafter Belehrung über das Rücktrittsrecht zu den praktisch sehr bedeutenden Rechtsentwicklungen. Angesichts der Vielzahl der dazu ergangenen Entscheidungen haben wir hier unsere Leser:innen mit einer tabellarischen Übersicht dabei unterstützt, nicht den Überblick zu verlieren. Wir berichten auch laufend über die höchstgerichtliche Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen – von Banken und Versicherungen bis hin zu jenen von Fitnessstudios. Aktuell ist es uns in den zahlreichen Fällen zum „Dieselskandal“ ein Anliegen, unsere Leser:innen rasch über die Judikatur zu informieren.
Herr Senatspräsident Zorn, das Steuerrecht unterliegt einem ständigen Wandel, ganz besonders in Krisenzeiten – welche Herausforderungen stellen sich dabei für Sie als Herausgeber?
N. Zorn: Wie bereits von Prof. Schrank angesprochen haben die Corona-Krise und andere wirtschaftlich herausfordernde Umstände – wie beispielsweise die derzeitige Inflation – rasche rechtliche Änderungen und Anpassungen erforderlich gemacht. Für unsere Leser:innen ist es besonders wichtig über diese Entwicklungen umgehend und rechtlich fundiert informiert zu werden. Wir haben darauf reagiert und uns entschlossen, nicht nur monatlich zu informieren, sondern bei besonders wichtigen Neuerungen unsere Leser:innen durch unsere Online-Präsenz mit „digital first“-Artikeln noch schneller auf den neuesten (steuer-)rechtlichen Stand zu bringen.
Was hat sich im Laufe der Jahre bewährt, in welchen Bereichen hat sich die Zeitschrift verändert und welche wichtigen Meilensteine gab es auf diesem Weg?
W. Dehn: Zum einen zeichnet sich die RdW nicht nur durch ihre Aktualität und Prägnanz aus, es haben sich schon sehr lange bewährte Rubriken und eine feste Struktur der Ausgaben etabliert: Am Beginn jeder Ausgabe finden Sie eine Übersicht über die aktuelle Gesetzgebung und Gesetzesvorhaben in einer praktischen Tabelle. Direkt gefolgt von der Rubrik „Info aktuell“, wo die neuesten Rechtsentwicklungen kurz und prägnant dargestellt werden. Der Hauptteil besteht aus aktuellen, verständlich aufbereiteten Beiträgen sowie Judikatur, gegliedert nach Wirtschafts-, Arbeits- und Steuerrecht. Rezensionen am Ende der Zeitschrift runden den Inhalt ab. Das Format „digital exklusiv“ erlaubt auch die Publikation längerer oder besonders rasch zu veröffentlichender Beiträge. Auf sie weisen wir in den Heften jeweils mit einer kurzen Beitragsvorschau, dem „Teaser“, hin.
G. Mayr: Ein so langes Bestehen einer Zeitschrift bringt im Laufe der Zeit natürlich auch personelle Änderungen im Herausgeberteam mit sich. Fachliche Expertise steht heute genauso an oberster Stelle für die RdW wie damals. Als Herausgeber:innen unserer monatlich erscheinenden RdW, mit angepeilten 70 bis 80 Seiten pro Ausgabe, erbringen wir großen Einsatz, unser Team ist aber mit großer fachlicher und persönlicher Leidenschaft dabei.
Vor einigen Jahren wurden die Zeitschriften von LexisNexis neu gestaltet. Dieser Relaunch wirkt sich seitherauch auf die RdW sehr positiv aus: Damit ist die RdW inhaltlich noch verständlicher aufbereitet sowie optisch modern und gut lesbar gestaltet.
U. Torggler: Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch die Einführung des wissenschaftlichen Beirats. Um den Ansprüchen einer führenden juristischen Fachzeitschrift in Österreich für alle wirtschaftsrechtlich relevanten Bereiche gerecht zu werden, steht er uns seit 2020 zur Erweiterung des fachlichen Spektrums zur Seite. Anerkannte Expertinnen und Experten bringen seither die fachliche Universalität der RdW im Wirtschaftsrecht noch stärker zum Ausdruck und helfen mit, aktuelle rechtliche Entwicklungen zeitnah und fundiert einzufangen.
Es freut uns auch ganz besonders, dass die Beiträge dieses Jubiläumshefts von unseren Beiratsmitgliedern stammen. Sie befassen sich aus der Sicht ihrer Expertise überwiegend mit dem Thema Nachhaltigkeit, also einem klar zukunftsweisenden Thema des Wirtschaftsrechts. Dafür – und damit spreche ich für unser gesamtes Team – wollen wir uns bei unseren Beiratsmitgliedern auch herzlich bedanken.
Wie hat sich das Zeitschriftenformat im digitalen Zeitalter verändert und wie hat die RdW auf diese Veränderungen reagiert? Welche Ziele und Pläne haben Sie für die nächsten Jahre?
F. Schrank: Mit der von Kollegen Mayr erwähnten optischen Neugestaltung wurden damals auch die Online-Portale zu den Zeitschriften ins Leben gerufen. Seither können Abonnent:innen die Inhalte ihrer Zeitschrift(en) auch online lesen. Das ist nicht nur unterwegs praktisch, sondern vor allem auch im Homeoffice.
U. Torggler: Als eine der auflagenstärksten Fachzeitschriften garantieren wir unseren Autor:innen eine weite Verbreitung. Wir denken immer wieder über neue Ideen und Verbesserungsmöglichkeiten nach. Mit der fortschreitenden Digitalisierung, welche gerade im Rechtsbereich enorm an Tempo zunimmt, müssen auch wir als Herausgeber Schritt halten und uns an die Bedürfnisse der Leser:innen anpassen. Neue und innovative Ideen für die RdW sind uns ein Kernanliegen. Die einstweilen wichtigsten Früchte dieser Bemühungen, die Formate „digital first“ und „digital exklusiv“, wurden bereits erwähnt.
G. Mayr: Ich sehe das genauso. Die Bedürfnisse der Rechtsanwender:innen verändern sich und die Verwendung digitaler Lösungen steigt. Die Beiträge der RdW sind in der Recherchelösung Lexis 360® bereits seit vielen Jahren enthalten. Bei LexisNexis fühlen wir uns in den bestens Händen. Die weltweite Expertise des Unternehmens ist hier von großem Vorteil, denn hochwertige Informationen werden mit zukunftsweisenden digitalen Lösungen kombiniert. Wir sind schon gespannt, was die Zukunft noch bringen wird und freuen uns, diesen Weg gemeinsam mit LexisNexis zu gehen.
Vielen Dank für das Gespräch.
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