Von der juristischen Redaktion von #Lexisnexis werden uA alle oberstgerichtlichen Urteile gesichtet, nach Wichtigkeit gefiltert und für Sie als Rechtsnews zusammengefasst. Der Zugriff auf alle Rechtsnews ist Teil von Lexis+ oder Lexis 360® oder themenbezogen über die LexisNexis Zeitschriften möglich. Hier eine Auswahl:
Mitteilung von Prämienänderungen – Klagebefugnis bestimmter Institutionen
Klarstellung. Nach dem klaren Wortlaut und dem Zweck des § 178g Abs 1 VersVG muss der Versicherer den klagebefugten Institutionen von sich aus nur eine Änderung der Prämie oder des Versicherungsschutzes mitteilen. Zur Auskunft betr die Vertragsgrundlagen ist er nur über deren Verlangen verpflichtet. Eine „planwidrigen Unvollständigkeit“ des Gesetzes liegt nicht vor. (rdw)
Wertung von Äußerungen eines Rechtsanwalts als Bossing des Arbeitgebers?
Keine Zurechnung der anwaltlichen Äußerungen an Arbeitgeber, wenn dieser darauf keinen Einfluss genommen hat. (ard)
Verbot pyrotechnischer Gegenstände bei „Fanmarsch“ zu Sportveranstaltung?
Erste Rsp. Hier: „Fanmarsch“ zur Sportveranstaltung; zeitlicher Zusammenhang iSd § 39 Abs 2 PyroTG 2010 zutreffend bejaht (erster Besucherzustrom); Entfernung von etwa 1 km unter Berücksichtigung der konkreten Sportveranstaltung und der konkreten Örtlichkeiten jedoch nicht in unmittelbarer Nähe zur Veranstaltungsstätte. (zfv)
BFG: § 5 Abs 3 FLAG gilt uneingeschränkt für Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
BFG: § 5 Abs 3 FLAG zählt zu den in Art 15 StGG genannten allgemeinen Staatsgesetzen, denen auch die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzen Tage unterworfen ist. (östz)
EuG: Entscheidung des Flugverkehrsmanagements als „außergewöhnlicher Umstand“
Poln. Fall. Eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements kann unabhängig von der Dauer der daurch verursachten Verspätung und ihrem Grund einen „außergewöhnlichen Umstand“ iSd Art 5 Abs 3 FluggastrechteVO darstellen, sofern erwiesen ist, dass sie vom Luftfahrtunternehmen nicht tatsächlich beherrschbar war, insb wenn ausgeschlossen ist, dass es zum Erlass der Entscheidung beigetragen hat. (rdw)