AGB für Zeitschriftenautorinnen und -autoren
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zeitschriftenautorinnen und -autoren
Diese AGB gelten für Beiträge in den Medien ARD, Compliance Praxis, ImmoZak, jusIT, ÖStZ, PVP, RdW, RWP, RwSt, RWZ, Zak, ZFR, ZfV und ZIK (in der Folge: Zeitschrift), die von
LexisNexis Verlag ARD Orac GmbH & Co KG
Trabrennstraße 2A , 1020 Wien
(in der Folge: Verlag)
publiziert werden.
1. Einreichung des Manuskripts
1.1. Mit der Einreichung des Manuskriptes eines Werks beim Verlag, der Redaktion oder den jeweiligen Herausgeberinnen/Herausgebern der Zeitschrift erklärt sich die Autorin/der Autor damit einverstanden, dass die vorliegenden AGB zur Anwendung kommen.
1.2. Die Einreichung des Manuskriptes durch die Autorin/den Autor gilt als Anbot an den Verlag auf Abschluss eines Verlagsvertrags und Verwertung des Werks im Rahmen der vorliegenden AGB. Für die Annahme räumt die Autorin/der Autor dem Verlag bzw den Herausgeberinnen/Herausgebern eine Frist von acht Wochen ein. Die Herausgeberinnen/Herausgeber der Zeitschrift können die Annahme von formalen oder inhaltlichen Änderungen abhängig machen.
1.3. Die Autorin/der Autor bestätigt mit der Einreichung des Manuskriptes, dass das Werk noch nicht veröffentlicht oder an anderer Stelle zur Veröffentlichung eingereicht worden ist.
1.4. Mit der Einreichung von Manuskripten von Arbeitsgruppen leistet die oder der Einreichende dafür Gewähr, dass die Publikation von allen beteiligten Autorinnen und Autoren genehmigt worden ist und alle mit der Übertragung der Rechte an den Verlag entsprechend den vorliegenden AGB einverstanden sind.
1.5. Die Autorin/der Autor versichert, dass sie allein bzw in Vertretung von allfälligen Mitautorinnen/Mitautoren berechtigt ist, über die Urheberrechte und sonstigen Rechte an dem Werk zu verfügen (insb auch über die Rechte an verwendeten Bildern, Grafiken und Tabellen). Für den Fall, dass der Verlag nach Annahme des Manuskriptes von Dritten wegen Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, wird ihn die Autorin/der Autor vollständig schad- und klaglos halten.
1.6. Die Autorin/der Autor sichert zu, dass sie/er alle Interessenkonflikte bezüglich des Werks offengelegt hat (insb einen Auftrag oder eine finanzielle und materielle Unterstützung für die Forschung und das Verfassen des Werks).
2. Verlagsvertrag
2.1. Der Verlagsvertrag kommt mit der Annahme des eingereichten Manuskriptes durch den Verlag bzw durch die Redaktion oder eine Herausgeberin/einen Herausgeber der Zeitschrift zustande. Es gelten die Regelungen der vorliegenden AGB.
2.2. Der Verlag behält sich trotz Annahme des Manuskriptes das Recht vor, das Werk nicht zu veröffentlichen, falls dies zu einer Haftung oder zu einer Verletzung von ethischen Richtlinien des Verlags führen könnte.
2.3. Die Autorin/der Autor ist verpflichtet, alle vom Verlag oder von einem Herausgeber/einer Herausgeberin verlangten Änderungen an dem Werk (insb auch der Beitragslänge), die aufgrund der Autorenrichtlinie der Zeitschrift erforderlich sind, binnen vier Wochen vorzunehmen.
Autorenrichtlinien:
ARD, ImmoZak, jusIT, ÖStZ, PVP, RdW, RwSt, RWZ, Zak, ZFR, ZfV, ZIK
2.4. Weiters ist die Autorin/der Autor verpflichtet, die vom Verlag übersendeten Druckfahnen umgehend durchzusehen und Korrekturen bekannt zu geben oder die Freigabe zu erteilen.
3. Rechteeinräumung
3.1. Die Autorin/der Autor überträgt dem Verlag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes die ausschließlichen, sachlich und räumlich unbeschränkten Werknutzungsrechte für jegliche Verwertung des Werks bzw seiner Teile in welcher Form und in welchem Rahmen auch immer, ob nach allen derzeit bekannten oder zukünftig bekannt werdenden Verwertungsarten (insb. für die Verwertung als Buch, Loseblattwerk sowie in elektronischer Form, über automatisierte Mittel oder für die Aufnahme des Werks in eine Datenbank und deren automatisierte, elektronische Nutzung). Davon umfasst sind auch – insb digitale – Vervielfältigungs- und Vertriebstechnologien, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt, noch nicht entwickelt oder noch nicht (wirtschaftlich) nutzbar sind. Zum Zweck der Verwertung ist auch eine Bearbeitung des Werks oder Teilen davon, selbst oder durch Dritte, oder die Einräumung von Sublizenzen zulässig.
3.2. Das Recht zur Bearbeitung erfasst auch das Recht, im vollen Umfang das Werk bzw Teile davon auch für Anwendungen des Verlags zu verwerten, die durch künstliche Intelligenz (KI) unterstützt werden. Dieses Recht gestattet insbesondere die Vervielfältigung und Bearbeitung des Werks für das Erstellen eines Trainings-Korpus, das KI-Training und den laufenden Betrieb der Anwendungen durch den Verlag oder einen Dritten, die Verwendung des Werks oder Teile davon als Prompt oder als Prompt-Element durch den Nutzer der Anwendung, für die Generierung eines KI-Output.
3.3. Ein allfälliges Zweitverwertungsrecht der Autorin/des Autors nach § 37a UrhG bleibt unberührt.
3.4. Der Verlag gestattet der Autorin/dem Autor bis auf Widerruf, das Werk über ihre/seine eigene Website zu verbreiten; dies in der Weise, dass der Verlag auf Anfrage einen allgemein und frei abrufbaren Link auf das Werk in einer Verlagsplattform (zB dem Zeitschriftenportal lesen.lexisnexis.at) erstellt und die Autorin/der Autor diesen Link in ihre/seine Website aufnimmt. Die Zeitschrift als Quelle und der Verlag sind bei dem Link anzuführen.
4. Urhebernennung
4.1. Der Verlag ist berechtigt und verpflichtet, bei jeder Verwertung des Werks die Autorin/den Autors als Urheberin/Urheber in angemessener Weise auszuweisen.
4.2. Die Autorin/der Autor erteilt ihre/seine Zustimmung, dass der Verlag den Namen der Autorin/des Autors sowie die von ihr/ihm für die Publikation freigegebene Personenbeschreibung samt Portraitfoto zu Informations- und Werbezwecken auf seinen Webangeboten veröffentlicht. Die Autorin/der Autor kann die Zustimmung zur Veröffentlichung der Personenbeschreibung oder des Fotos jederzeit widerrufen oder deren Aktualisierung verlangen.
5. Honorar
5.1. Der Autorin/dem Autor steht ein Honorar zu, das ihm vom Verlag oder von einer Herausgeberin/einem Herausgeber der Zeitschrift bekannt gegeben wird. Mit diesem Honorar sind sämtliche Verwertungen des Werks durch den Verlag im Rahmen des Pkt 3 abgegolten. Zusätzlich zu diesem Honorar erhält die Autorin/der Autor zwei Belegexemplare des jeweiligen Zeitschriftenheftes, in dem ihr/sein Beitrag veröffentlicht wurde.
5.2. Aufgrund der Honorierung erlischt die Ausschließlichkeit des eingeräumten Verlagsrechts nicht mit Ablauf des dem Jahr des Erscheinens folgenden Kalenderjahres (§ 36 UrhG). Für die Verwertung durch Datenbanken gilt dieser Zeitraum keinesfalls.
6. Haftung des Verlags
6.1. Ist die Autorin/der Autor Verbraucherin/Verbraucher, gilt für sämtliche sich ergebenden Schäden, gleich ob aus Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten oder aus unerlaubter Handlung, ausschließlich folgende Haftungsregelung:
- Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Darüber hinaus ist bei leichter Fahrlässigkeit die Haftung ausgeschlossen, sofern nicht eine der Hauptleistungspflichten betroffen ist.
6.2. Ist die Autorin/der Autor Unternehmerin/Unternehmer, gilt für sämtliche sich ergebenden Schäden, gleich ob aus Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten oder aus unerlaubter Handlung, ausschließlich folgende Haftungsregelung:
- Bei Vorsatz, krass grober Fahrlässigkeit, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die Haftung beschränkt sich bei schlicht grober Fahrlässigkeit auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens. Ein Ersatz für entgangenen Gewinn und sonstige Folge- oder indirekte Schäden und Kosten ist ausgeschlossen. Der Beweis des Vorliegens von schlicht grober Fahrlässigkeit obliegt der den Ersatzanspruch behauptenden Person.
- Darüber hinaus ist bei leichter Fahrlässigkeit die Haftung ausgeschlossen.
6.3. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Herausgeberinnen/Herausgebern und sonstigen Personen, denen Rechte an den Quellen zustehen oder zustanden, der Bearbeiterinnen/Bearbeiter des Verlags, der Herstellerinnen/Hersteller von Quellen und der in deren Auftrag handelnden Personen (wie zB Tochtergesellschaften, Angestellte, Organe, Zulieferer, Handelsvertreter, Rechtsnachfolger, usw).
7. Datenschutz
Zusätzlich zu diesen AGB findet die Datenschutzerklärung des Verlags (https://www.lexisnexis.at/datenschutzbestimmungen) Anwendung.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gelten auch für alle verbundenen Unternehmen auf Verlagsseite.
8.2. Es gilt österreichisches Recht.
8.3. Erfüllungsort ist Wien, zur Entscheidung über Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich das Handelsgericht Wien zuständig.